Mi., 19.08.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Di., 14. Juli 2026, 15:12 Uhr
    BITTE BEACHTEN: Falsche Entsorgung belastet Umwelt, Kanalnetz und Gebührenhaushalt

    Kanalnetz ist kein Entsorgungsweg für Abfälle und Schadstoffe!

    Die ebwo AöR appelliert, Feststoffe und flüssige Schadstoffe nicht über die Toilette oder die Kanalisation zu entsorgen.
    Foto: ebwo AöR

    Das Abwasser von rund 90.000 Wormser Einwohnerinnen und Einwohnern sowie aus den umliegenden Gemeinden wird über das Wormser Kanalnetz erfasst und zur Kläranlage geleitet.

    Damit Kanalnetz, Pumpstationen und Kläranlage dauerhaft zuverlässig funktionieren, ist entscheidend, welche Stoffe in die Kanalisation gelangen. Das Abwasser wird über Pumpstationen zur Kläranlage transportiert. Feste oder faserige Stoffe verursachen erhöhten Verschleiß an technischen Anlagen oder können deren Ausfall zur Folge haben. Dies führt zu höheren Reparatur- und Energiekosten.

    Darüber hinaus kann immer wieder beobachtet werden, dass eine übermäßige Nutzung von Feuchttüchern über die Toilette zu einer Verstopfung des Hausanschlusses führt, was ebenfalls zu Reinigungsarbeiten und den damit verbundenen Kosten führen kann.

    Vermeidbare Kosten

    Flüssige Schadstoffe belasten darüber hinaus die Umwelt und beeinträchtigen die Reinigungsleistung der Kläranlage. Dadurch entstehen zusätzliche und vermeidbare Kosten, die letztlich von allen angeschlossenen Nutzenden getragen werden müssen. Unabhängig davon stellen unerlaubte Einleitungen nach der geltenden Entwässerungssatzung eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Umweltstraftat dar.

    Die ebwo AöR appelliert, Feststoffe und flüssige Schadstoffe nicht über die Toilette oder die Kanalisation zu entsorgen.

    Was gehört nicht in den Kanal?

    Folgende feste Abfälle gehören nicht in die Kanalisation:

    • Speisereste
    • Watte, Ohrenstäbchen und Einwegwindeln
    • Feuchttücher und Hygieneartikel
    • Zigaretten- und Zigarrenreste
    • Kleidung, Strümpfe und Putzlappen
    • Rasierklingen und Einwegrasierer
    • Kleintiersand und Katzenstreu
    • Leere Verpackungen jeglicher Art

    Auch folgende Schadstoffe und Abfälle dürfen nicht eingeleitet werden:

    • Tierische Abfallstoffe (Mist, Gülle, Jauche)
    • Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz und Batteriesäure
    • Lacke, Farben, Verdünner sowie Beiz- und Bleichmittel
    • Schädlings- und Pflanzenschutzmittel
    • Abfälle aus Schlachtbetrieben (Blut, Därme und Panseninhalte)

    Besonderheiten beim Niederschlagswasserkanal

    Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Landeswassergesetz geregelt.

    Das gesammelte Regenwasser wird entweder direkt oder über Regenrückhalte- beziehungsweise Versickerungsbecken in Bäche, Flüsse oder andere Gewässer eingeleitet. Dafür gelten strenge Anforderungen an die Wasserqualität.

    Nicht zulässig sind beispielsweise:

    • Autowäsche über Straßen- oder Hofgullys
    • Das Einleiten von Putzwasser aus der Gebäudereinigung

    Hierdurch gelangen Öle, Fette und andere Schadstoffe ungefiltert in die Umwelt. Bitte das Auto daher nicht auf der Straße oder auf Hofflächen waschen, von denen das Wasser direkt in die Regenwasserkanalisation abfließen kann.

    Beitrag aus der Rubrik

    » Aus dem Nibelungenland
    » Worms und Ortsteile
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige dkge 1x1
    Anzeige das WormserAnzeige AmtsblattAnzeige Tip Südhessen
    Anzeige Cecil Cycle KN18256Anzeige TicketshopAnzeige 3 Füller 1