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  • Mi., 23. Juli 2014, 20:36 Uhr
    Stadtrat lehnt mit großer Mehrheit Antrag des Bürgerverein Domumfeld ab / „Rechtliche Gründe entscheidend"

    Kein Bürgerentscheid zu Haus am Dom

    Kein Bürgerbegehren!?! Der Stadtrat lehnte am Mittwoch den entsprechenden Antrag aus rechtlichen Gründen ab. Grafik: Büro Heidenreich und Springer.


    Von Benjamin Kloos Mit großer Mehrheit hat sich der Stadtrat am Mittwoch gegen den Antrag des Bürgerverein Domumfeld ausgesprochen, ein Bürgerbegehren gemäß § 17 a der Gemeindeordnung durchzuführen. Vorangegangen war eine teils intensive Debatte im Rat, in deren Vorfeld auch der Bürgerverein Domumfeld nochmals Gelegenheit bekommen hatte, seinen Antrag vorzustellen und an die Ratsmitglieder zu appellieren.

    „Dies ist die folgenschwerste Entscheidung für das Stadtbild seit Jahrzehnten", betonte der stellvertretende Vorsitzende des Bürgerbegehrens „Freier Blick auf den Dom zu Worms", Dr. Hilmar Kienzl. „Kein Thema hat seit langem die Wormser Seele so aufgewühlt. Über 17.000 Bürger fordern eine kommunalpolitische Entscheidung, alle Ratsmitglieder sind hier ihrem städtebaulichen Empfinden und nicht juristischen Fragen verpflichtet. Warum verweigern Sie allen, die das Bürgerbegehren unterzeichnet haben, ein demokratisches Meinungsbild zum Bauentwurf?"

    Bürgerverein und Bürgerbegehren fordern in diesem Zusammenhang weiter zumindest eine fotorealistische Sicht auf das geplante Haus am Dom aus Passantensicht neben dem Dommodell sowie ein Modell, dass sowohl in Höhen- als auch in Breitenausdehnung dem geplanten Haus am Dom 1:1 entspricht.

    „Warum verweigern Sie die Aufstellung eines Bebauungsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit, warum entmachtet sich der Stadtrat selbst? Wir fordern den Stadtrat zur sorgfältigen Abwägung auf. Das Bürgerbegehren wurde mehrmals verschoben, ja sogar verhindert. Nehmen Sie das Heft des Handelns jetzt in die Hand", wandte sich Dr. Kienzl zum Schluss seiner Stellungnahme direkt an die Ratsmitglieder.

    Irritiert zeigte sich der Bürgerverein, dass weder im Vorfeld der Sitzung noch zu Beginn derselbigen wie gefordert die dritte Frage bezüglich der Bürgerbefragung gestrichen wurde. „Die Rücknahme der Frage 3 ist ein gravierender Bestandteil für die Zulässigkeitserklärung unseres Bürgerbegehrens", wunderte sich Winfried Thier im Vorfeld der Stadtratssitzung.

    „Die Rechtslage ist eindeutig", betonte Oberbürgermeister Michael Kissel mehrfach im Rahmen der Diskussion. „Es ist weder die Aufstellung eines Bebauungsplan Gegenstand der heutigen Beratung noch ob der Rat das Haus am Dom aus städtebaulicher Sicht für sinnvoll erachtet oder nicht. Wir entscheiden ausschließlich über die Frage, ob ein Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist. Dies ist keine politische Entscheidung, sondern allein ob dies rechtlich zulässig ist."

    Bezüglich der vom Bürgerverein geforderten Streichung der dritten Frage machte Kissel aus Verwaltungssicht deutlich, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sei. Weder der Antragsteller noch der Rat selbst könnten dies durchsetzen, da alle drei Fragen in engem Kontext stünden. „Das Bürgerbegehren zielte auf alle drei Fragen ab, es gibt kein Recht, eine sinnentstellende Kürzung vorzunehmen. Sonst sind auch die ersten beiden Fragen unzulässig", so Kissel weiter. „Von Anfang an habe ich dem Bürgerverein eine Beratung hinsichtlich des Bürgerbegehrens, der Fragestellung und ob dies rechtlich zulässig ist, angeboten. Sie haben das Gespräch angenommen, aber alle rechtlichen Verweise schlichtweg ignoriert", wandte sich Kissel an Dr. Kienzl.

    Karl Müller von der Fraktion FWG-Bürgerforum, sprang dem Bürgerverein zur Seite. „Das vorliegende Bürgerbegehren ist ein sichtbares Zeichen, dass mann seinen Willen nicht den Juristen überlassen darf. Jeder hier im Rat weiß, was der Verein will, aber wenn man den Text der Juristen liest, versteht man nur noch Bahnhof. Wenn der Verein den Text selbst verfasst hätte, dann hätte es sogar Oberbürgermeister Kissel verstanden. Ich habe das Bürgerbegehren in Wormser Platt übersetzt" - sagte es und trug es entsprechend vor. „Wenn der OB auf die Meinung seiner Bürger keinen Wert mehr legt, sollten dies zumindest die Ratsmitglieder tun und dem Bürgerbegehren stattgeben", warb Müller um Unterstützung.

    Widerspruch erfuhr er von Dr. Klaus Karlin (CDU). „Was Sie hier erzählen ist die Quadratur des Kreises." Und an Dr. Kienzl gewandt fuhr er fort: „Ich war überrascht, wie Sie um die entscheidende Frage herumruderten. Wir müssen uns an Recht und Gesetz halten. Selbst aus dem Gutachten der Antragsteller ergibt sich, dass die Fragestellung unzulässig ist. Es ist lobenswert, so viele Unterschriften zu sammeln, aber es widerspricht meinem Demokratieverständnis, wenn man eine Frage streicht. Wir hätten uns gefreut, wenn Sie einen Weg ermöglicht hätten, das Begehren durchzuführen. So müssen wir es aber zu unserem Bedauern ablehnen."

    „Für uns ist es eine rechtliche und eine politische Debatte", stellte Dr. Jürgen Neureuther für die FDP klar. „Mehr Transparenz von Beginn an wäre wichtig gewesen, die endgültige Beschlussfassung mehrmals zu vertagen war nicht in Ordnung. Wir müssen den Willen der Bürger berücksichtigen und den Bürgerentscheid durchführen! Die Dombaugemeinde darf nicht außer acht lassen, dass die Bürger auch mit den Füßen abstimmen können - zumal die Kirchenaustritte sowieso stetig zunehmen."

    „Es geht nicht darum, ob die Menschen der Kirche den Rücken kehren oder ob der Bau schön ist oder eben nicht - es geht rein um rechtliche Fragen", antwortete Timo Horst (SPD). „Rechtssicherheit ist sehr wichtig, und das Gutachten des Bürgervereins weist viele Lücken auf. Für den Rat bleibt am Ende nur eine Entscheidung: Zwischen Recht und Gesetz auf der einen und politischer Willkür auf der anderen Seite. Auch wenn es uns nicht leicht fällt, wir müssen aus rechtlichen Gründen zustimmen." Entsetzt zeigte sich Horst von einigen Aussagen von Dr. Kienzl. „Sie stellen die Legitimität des alten und jetzt auch des neuen Stadtrates in Frage. Wir sind durch die Wähler und damit die Bürger legitimiert. Das ist nicht gut!"

    Für Bündnis 90/Die Grünen war die Entscheidung nicht so einfach. Richard Grünewald sprach sich für mehr Ruhe in der Debatte aus. „Nur als Beruhigungspille ist uns das politische Element eines Bürgerentscheids zu wertvoll. Wer es so verwendet, läuft Gefahr, der Politikverdrossenheit Vorschub zu leisten. Mit einem Nein zum konkreten Bürgerentscheid möchten Mitglieder unserer Fraktion vermeiden, dass ein Entscheid abgehalten wird, bei dem sich die Bürger am Ende nicht ernstgenommen fühlen. Wir vertrauen darauf, dass jedes Ratsmitglied weiß, dass es hier um die Entscheidung zu einem Bürgerbegehren geht. Gutachten sind keine juristischen Entscheidungen, sie geben nur Hinweise."

    Das Ergebnis am Ende ließ keine Fragen offen: Bei einer Enthaltung und 16 Nein-Stimmen sprach sich eine große Mehrheit der Ratsmitglieder dafür aus, dem Beschlussantrag zur Ablehnung des Bürgerbegehrens stattzugeben. Raimund Sürder (CDU) stimmte dabei ebenso gegen das Begehren wie Isabell Mehlmann (Grüne) sowie FDP und FWG-Bürgerforum.

     

     

     

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