Nachdem von der Wormser Stadtverwaltung, eine Baugenehmigung für eine geplante Arbeitnehmerunterkunft "Im Eck" erteilt wurde, unterstreicht der Rheindürkheimer Ortsbeirat nochmals seine gegenteilige Auffassung. Über alle Fraktionen und Parteien hinweg bekräftigen die Mitglieder des Gremiums, dass sie die nun genehmigte Form der Arbeitnehmerunterkunft für nicht zulässig und unverträglich halten. Dabei sieht der Ortsbeirat auch den Gesetzeswortlaut auf seiner Seite. Die Genehmigung wurde nach § 34 Baugesetzbuch erteilt. Diese Vorschrift sieht jedoch ein Einfügungsgebot "in die nähere Umgebung" nach Art und Umfang vor. Daher hätte, nach Auffassung des Ortsbeirates, das Vorhaben hinsichtlich der Nutzung nach den umliegenden Häusern beurteilt werden müssen. Diese bestehen aus Ein- und Zweifamilienhäusern mit überwiegender Wohnnutzung. Auch die Anforderungen an gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse müssten dabei zwingend berücksichtigt werden.
In seiner Sitzung vom 13. September hatte der Ortsbeirat mit einstimmigem Beschluss dem anwesenden Baudezernenten Uwe Franz zahlreich Argumente an die Hand gegeben, wie beispielsweise die Versagungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 1 Baunutzungsverordnung. Dabei unterstreichen die Ortsbeiräte nochmals, dass sie eine Arbeitnehmerunterkunft nicht grundsätzlich ablehnen. Bei einer Unterbringung von 70 Personen auf engstem Raum und ohne Gemeinschaftsräume lägen der soziale Sprengstoff und ständige Störungen der Nachbarschaft jedoch offenkundig auf der Hand. Um den Frieden im Ort zu wahren, und auch im Interesse der zur Unterbringung vorgesehenen ausländischen Arbeitnehmer, beziehen die Ortsbeiratsmitglieder nochmals gemeinsam gegenüber der Presse Stellung. Sie wollen damit insbesondere eine umgebungsverträgliche Gestaltung des Vorhabens und Auflagen in Hinblick auf die Sozialräume erreichen.
Besonders empörend finden die Ortsbeiratsmitglieder, dass die Baugenehmigung direkt am Tag nach der Ortsbeiratssitzung erteilt wurde. Wie sich aus der zwischenzeitlich vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung ergibt, wurde sich bei der Stadt mit den Argumenten des Ortsbeirates nicht konkret befasst. Auch die geforderte ordnungsrechtliche Prüfung fand vor Erteilung des Bescheides demnach nicht statt. Nun bleibe es den Nachbarn überlassen auf dem Rechtsweg gegen die Baugenehmigung vorzugehen.
Einmütig geben die Ortsbeiratsmitglieder die Verärgerung im Stadtteil wieder: "In der Sitzung wurde uns vom zuständigen Baudezernent eine intensive bau- und ordnungsrechtliche Prüfung zugesagt. Nach allem was uns vorliegt, ist dies nicht erfolgt. Dies empfinden wir als eine Missachtung des Ortsbeirates."
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