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  • Fr., 15. April 2016, 16:42 Uhr
    Stellungnahme des Umweltministeriums zu vorgetäuschten Wiederkehrenden Prüfungen (WKP) im Kernkraftwerk Biblis

    „Zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung!“

    „Das Umweltministerium wurde von der Kraftwerksbetreiberin RWE-Power erstmalig am 5. Mai 2015 vom Verdacht  vorgetäuschter Wiederkehrender Prüfungen eines Mitarbeiters informiert.

    Dabei handelte es sich insbesondere um nicht durchgeführte Prüfungen zur Funktionsweise und Zuverlässigkeit von Labor-, Strahlungs- und Reservemessgeräten. Diese insgesamt 11 Verdachtsfälle fielen in den Zeitraum April 2014 bis März 2015. Es handelte sich bei den vorgetäuschten WKP um keine melderelevanten Ereignisse nach der Atomrechtlichen Sicherheitsüberprüfungs- und Meldeverordnung. Die sogenannten Wiederkehrenden Prüfungen sind in Prüfhandbüchern für Block A und Block B festgelegt. Seit Einstellung des Leistungsbetriebes des Kraftwerks in Biblis werden weiterhin mehr als 2.000 WKP durchgeführt.

    Nach Bekanntwerden der Verdachtsfälle hat die Kraftwerksbetreiberin dem betroffenen Mitarbeiter sofort den Zutritt zum Kraftwerksgelände untersagt und ausgeschlossen, dass technische Probleme und organisatorische Mängel Grund für die Auffälligkeiten bei den Wiederkehrenden Prüfungen waren. Es wurden durch die Kraftwerksbetreiberin alle im Jahr 2014 und 2015 bis dahin von diesem Mitarbeiter durchgeführten Prüfungen erneut kontrolliert und soweit erforderlich wiederholt. An diesen Überprüfungen waren behördlich hinzugezogene Gutachter beteiligt.

    Darüber hinaus wurde die sicherheitstechnische Relevanz der nicht durchgeführten Messungen durch das Umweltministerium als Aufsichtsbehörde überprüft. Eine Gefährdung des Personals oder der Bevölkerung konnte direkt ausgeschlossen werden. Die Betreiberin des Kraftwerkes Biblis hat umgehend gehandelt und den betroffenen Mitarbeiter fristlos entlassen. Die Kündigung wurde vom Betroffenen juristisch angefochten und daraufhin vor einem Arbeitsgericht verhandelt.

    Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung des Personals oder der Bevölkerung. Darum bestand keine Notwendigkeit zur Information der Öffentlichkeit. Im Gegensatz zum AKW Phillipsburg 2 ist Biblis seit 2011 nicht mehr im Leistungsbetrieb. Außerdem handelt es sich bei dem betroffenen Mitarbeiter aus Biblis um einen internen Mitarbeiter von RWE.“

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