Die Stadtverwaltung Worms verschickt 2017 keine Jahressteuerbescheide. Dies ist aus Rationalisierungsgründen möglich, sofern sich die Abgabenhöhe gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Die zu zahlenden Abgaben für alle Gemeindesteuern werden mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2017 fällig und sind von den Bürgerinnen und Bürgern unaufgefordert zu entrichten, sofern der Stadtkasse Worms nicht bereits ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt wurde. Eine Ausnahme stellt hier lediglich die Zweitwohnungsabgabe dar. Hier ist der Jahresbetrag, wie gehabt, am 01. Juli fällig. Grundsteuerbeträge bis 15 Euro sind am 15. August und Beträge bis 30 Euro je zur Hälfte am 15. Februar bzw. 15. August zu zahlen bzw. werden zu diesen Fälligkeiten abgebucht. Die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung wurde im städtischen Amtsblatt Nr. 03/2017 (vom 13.01.2017) veröffentlicht. Nähere Auskünfte erteilt der Bereich Finanzen unter den Rufnummern 06241/853-2100 bis -2106.
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