Do., 19. Dezember 2019, 11:36 Uhr
EBWO: Abschluss eines Überleitungstarifvertrages / Ausgliederung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts
„Keine Nachteile durch Betriebsübergabe"
Der städtische Entsorgungs- und Baubetrieb (ebwo) wird zum 1. Januar in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ausgegliedert. Dies hatte der Stadtrat in seiner letzten Sitzung Anfang Dezember so beschlossen. Die politischen Gremien der Stadt erhoffen sich von der Maßnahme eine effizientere Aufstellung des bisherigen Eigenbetriebes. Außerdem möchte der ebwo auf dem Salamandergelände ein neues Betriebsgelände entwickeln, auf dem die bisher weit über die Stadt verstreuten Standorte zusammengeführt werden können. Im Zuge dieser Maßnahmen soll dort auch die neue Hauptfeuerwache entstehen. Welche Auswirkungen die Umwandlung in einen rechtlich selbstständigen Betrieb auf die Beschäftigten hat, wurde nun in einem Tarifvertrag geregelt. Denn die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sehen für diesen Fall des Betriebsübergangs nur eine einjährige Besitzstandsregelung vor - das heißt, für ein Jahr hätte sich für die Beschäftigten keine Änderung hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses ergeben. Mit dem Abschluss eines Überleitungstarifvertrages wurde für die 440 Beschäftigten nun geregelt, dass niemandem Nachteile durch den Betriebsübergang entstehen. Dies hatte auch für Oberbürgermeister Adolf Kessel oberste Priorität, als er die Planungen erstmals in den städtischen Gremien diskutierte.
Künftige Arbeitsbedingungen ausgehandelt
Unter Federführung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Pfalz wurden die künftigen Arbeitsbedingungen an zwei Verhandlungstagen mit den Gewerkschaften ver.di und dbb Tarifunion (Komba) ausgehandelt. An den Verhandlungen waren für die Stadt Vertreter des Personalbereichs sowie die Werkleitung des ebwo beteiligt. Wesentliche Inhalte der Vereinbarung sind neben einem fünfjährigen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen Rückehrrechte zur Stadt im Falle einer Auflösung der neu gegründeten Anstalt oder deren Austritt aus dem Arbeitgeberverband. Ein wichtiger Aspekt ist auch das Übergangsmandat für den bisherigen Personalrat, der nach dem Willen der Tarifvertragsparteien bis zur nächsten turnusmäßigen Neuwahl im Mai 2021 im Amt bleiben soll.
Regelungen vorgestellt
Nach Abschluss der Verhandlungen zeigten sich alle Beteiligten zufrieden, den Beschäftigten mit dem Überleitungsvertrag ein solides Angebot zur Beschäftigungssicherung vorlegen zu können. Bei einer Betriebsversammlung am Mittwoch wurden den Beschäftigten die Regelungen bereits gemeinsam von Vertretern der Gewerkschaften und der Stadt vorgestellt. Bei dieser Veranstaltung warben sowohl Gewerkschafter wie auch Personalrat und Arbeitgebervertreter für eine Zustimmung zur Überleitung der Arbeitsverhältnisse auf die Anstalt. Für den Fall, dass Beschäftigte von ihrem gesetzlichen Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wurde zwischen Stadt und ebwo ein Personalgestellungsvertrag vereinbart, mit dem diese Beschäftigten dann dauerhaft von der Stadt an die künftige Anstalt des öffentlichen Rechts gestellt werden. Da nun aber tarifvertraglich gesichert sei, dass den Beschäftigten kein Nachteil aus der Überleitung entstehe, hoffe man auch eine breite Zustimmung der Belegschaft, so der kaufmännische Werkleiter des ebwo, Andreas Oberhaus.