CORONA-PANDEMIE: Verbot für Großveranstaltungen gilt bis mindestens 31. August / Keine Festspiele und Jazz & Joy / Bangen ums Backfischfest
Worms rockt dieses Jahr nicht
Das schönste Theaterfoyer Deutschlands, wie der Heylshofpark gerne genannt wird, bleibt 2020 geschlossen. Die Nibelungen-Festspiele müssen ausfallen. Die geplante Hildensaga könnte 2022 gespielt werden, da 2021 ganz im Zeichen der „Luther-Festspiele“ steht. Foto: Steffen Heumann
VON STEFFEN HEUMANN UND VERA BEIERSDÖRFER| Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August weiterhin verboten, so Bund und Länder im Konsens am Mittwoch nach den Beratungen zur Corona-Lage und möglichen Lockerungen. Was Fans der Bundesliga erfreuen könnte, ist der Verweis darauf, dass wenigstens Geisterspiele ohne Zuschauer möglich sein sollen. Musikfreunde werden indes ganz auf Rock am Ring oder Wacken verzichten müssen. Regional leer ausgehen auch die Freunde von Worms: Jazz&Joy und der Nibelungen-Festspiele, die aufgrund ihres Charakters als Veranstaltungen mit großer Strahlkraft ebenfalls auf dem Corona-Streich-Index stehen.
Was zählt zu Großveranstaltungen? Auch "Worms rockt", das im vergangenen Jahr eine erfolgreiche Premiere auf dem Festplatz feierte, und ab kommenden Juni erneut fünf Wochen lang mit tollen Bands das Publikum begeistern wollte, ist von den Regelungen betroffen. Johannes Leichtle, der für die Planung verantwortlich zeichnet, erklärte im Gespräch mit dem NK, dass zwölf Stunden nach der Beschlussfassung seitens der Regierung natürlich noch keine konkreten Pläne vorgelegt werden können, wie und ob es Ersatz für das kleine Festival geben wird. Klar sei lediglich, dass eine Konzertreihe wie im vergangenen Jahr nicht möglich sei. "Was vielen Veranstaltern indes noch unklar ist, ist wie eine Großveranstaltung per se definiert ist", so Leichtle. Erst wenn es genaue Angaben hierzu gibt, könne man das weitere Vorgehen konkretisieren.
Backfischfest auf der Kippe? Auf der Kippe steht dann vermutlich auch das Wormser Backfischfest. Für Enthusiasten des Neun-Tage-Spektakels an sich schon eine Krisensituation, die schwer zu bewältigen sein wird, wenn der Ernstfall eintritt. Ob eine Verkürzung oder eine Verlegung in Frage kommt? Erstmal abwarten und tief durchatmen, zumal die Sorge um die Gesundheit der Menschen aufgrund der Corona-Pandemie immer noch überwiegen sollte. Es gilt das Gebot der Vernunft. Dass Geschäfte bei Beachtung der Hygiene-Auflagen bis 800 Quadratmeter-Verkaufsfläche ab dem 20. April wieder öffnen dürfen, ist nur ein kleiner Schritt auf dem langen Weg zurück zur Normalität.