Do., 08. Juli 2021, 14:58 Uhr
Kreisverwaltung: Anträge an Kindergeldkasse
Kinderfreizeitbonus möglich
Im Rahmen des Aktionsprogrammes der Bundesregierung wurde der einmalige Kinderfreizeitbonus von 100 Euro beschlossen. Diesen erhalten Familien mit geringem Einkommen, um ihren Kindern das Nachholen von Ferien- und Freizeitgestaltungen zu ermöglichen. Die Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms informiert, dass alle Familien, die im Monat August Sozialleistungen wie SGB II, SGB XII oder Wohngeld beziehen, grundsätzlich leistungsberechtigt sind.
Diejenigen, die bereits Kindergeldzuschlag durch die Kindergeldkasse erhalten, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Ihnen wird der Kinderfreizeitbonus automatisch im Laufe des Monats August 2021 ausgezahlt.
Ebenso die Leistungsempfänger des Jobcenters nach SGB II sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch das Sozialamt. Diese erhalten den Kinderfreizeitbonus ebenfalls im Laufe des Monats August mit ihren Leistungen automatisch ausgezahlt.
Einen Antrag auf Kinderfreizeitbonus bei der Kindergeldkasse müssen alle diejenigen stellen, die neben der Sozialleistung wie z.B. Wohngeld oder SGB XII-Leistungen keinen Kindergeldzuschlag erhalten.
Weitere Informationen sowie die Anträge für die Kindergeldkasse stehen zum Download unter folgenden Links bereit.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus
https://www.kreis-alzey-worms.eu/verwaltung/buerger/dienstleistungen/495845921.php
Bürger, die eine Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen benötigen, wenden sich an die zuständigen Mitarbeiter der Sozialabteilung der Kreisverwaltung. Diese senden die notwendigen Unterlagen dann gerne zu.