Di., 25.08.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Do., 12. November 2015, 08:45 Uhr
    Was Eltern künftig auch im Nibelungenland beachten müssen: Ab 1. Januar 2016 wird Kindergeld nur gezahlt, wenn der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer bekannt ist

    Kindergeld nur bei Angabe der Steuer-Identifikationsnummern

    Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ab 1.1.2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird.

    Grundsätzlich werden die Familienkassen es aber nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden, darauf hat die Familienkasse Rheinland-Pfalz Saarland jetzt hingewiesen. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, sei unzutreffend.

    Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene und die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder über den Kindergeldantrag mit. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.

    Wird bereits Kindergeld bezogen und die Steuer-Identifikationsnummern wurden der Familienkasse noch nicht mitgeteilt, sollte dies möglichst beim nächsten Kontakt mit der Familienkasse nachgeholt werden. Eine Steuer-Identifikationsnummer wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid verzeichnet.

    Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht Ihnen die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Telefon 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

    Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.

    Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit findet man im Internet unter www.ba-audio.de. Man kann auch der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur folgen.

    Beitrag aus der Rubrik

    » Aus dem Nibelungenland
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige dkge 1x1
    Anzeige Cecil Cycle KN18256Anzeige AmtsblattAnzeige Tip Südhessen
    Anzeige Klinikum Worms - Tag der offenen TürAnzeige TicketshopAnzeige das Wormser