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Do., 29. Juni 2023, 12:10 Uhr
BISTUM MAINZ: Jahresfehlbetrag in Höhe von 58,3 Millionen Euro / Um Sondereffekte bereinigtes Jahresergebnis entspricht „Schwarzer Null“
Kirchensteuerrat verabschiedet Jahresabschluss
Betretene Mienen herrschten beim Plenum des Diözesankirchensteuerrates im Haus am Dom in Mainz vor. Foto: Bistum Mainz/Hoffmann
Bei der Vollversammlung des Kirchensteuerrates ist der Jahresabschluss 2022 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz vorgelegt worden. Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, Generalvikar und Ökonom des Bistums, fasste die Situation zusammen: „Das Jahr 2022 war geprägt von einer hohen Kostendynamik, die vor allem durch den Ukrainekrieg wesentlich getrieben wurde. Vor dem Hintergrund dieser schwierigen Situation treffen wir aus unserer Verantwortung heraus Vorsorge für die kommenden Jahre.“
Weitere Sparmaßnahmen erforderlich
Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz bekräftigte, dass das Bistum seinen Kurs fortsetzt: „Um dauerhaft eine solide Haushaltsplanung vorlegen zu können, muss das Bistum schrittweise 20 bis 25 Prozent seiner Ausgaben einsparen. Ausgehend von dem Jahr 2020 bedeutet das bis zum Jahr 2030 ein Einsparvolumen von mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr.“ Ein schnellerer Rückgang der Zahl der Katholiken im Bistum Mainz in Verbindung mit deutlich höheren Aufwendungen führe zu einer Ausweitung des notwendigen Einsparvolumens.
Jahresfehlbetrag von 58,3 Millionen Euro
Das Bistum Mainz schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 58,3 Millionen Euro ab (im Vorjahr lag der Jahresfehlbetrag bei 7,5 Millionen Euro). Dieser Jahresfehlbetrag ist insbesondere auf einmalige Aufwendungen durch die Erhöhung der langfristigen Kostendynamik für die Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von ca. 62,5 Millionen Euro zurückzuführen. Ohne diesen Einmaleffekt, der der langfristigen Risikovorsorge dient, hätte sich ein Jahresüberschuss ergeben.
Einnahmen aus Kirchensteuern
Das Bistum finanziert sich nach eigenen Angaben im Wesentlichen durch Erträge aus Kirchensteuern (228,2 Millionen Euro, im Vorjahr 229,5 Millionen Euro) sowie Erträge aus Zuwendungen und Zuschüssen (42,5 Millionen Euro, im Vorjahr 62,1 Millionen Euro), insbesondere der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen für Schulen in privater Trägerschaft des Bistums.
Hinzu kommen Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (12,9 Millionen Euro, im Vorjahr 12,3 Millionen Euro) und sonstige Umsatzerlöse (32,6 Millionen Euro, im Vorjahr 26,0 Millionen Euro), unter anderem aus dem Betrieb von Tagungs- und Bildungshäusern sowie der Vermietung und Verpachtung.
Die sonstigen Erträge in Höhe von insgesamt 12,5 Millionen Euro (Vorjahr: 6,3 Millionen Euro) sind hauptsächlich auf die Rückzahlung von Haushaltsmitteln und Betriebskosten der Kindertagesstätten zurückzuführen sowie einem Ertrag aus bereits wertberichtigten Darlehensforderungen in Höhe von 4,0 Millionen Euro.
Aufwendungen des Bistums
Den Erträgen stehen Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen in Höhe von 88,7 Millionen Euro (Vorjahr: 85,9 Millionen Euro), Personalaufwendungen inklusive Aufwendungen für die Altersversorgung in Höhe von 235,3 Millionen Euro (Vorjahr: 150,4 Millionen Euro), Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 24,7 Millionen Euro (Vorjahr: 66,6 Millionen Euro) sowie sonstige Aufwendungen in Höhe von 34,4 Millionen Euro (Vorjahr: 33,2 Millionen Euro) und Abschreibungen in Höhe von 7,7 Millionen Euro (Vorjahr: 7,8 Millionen Euro) gegenüber.
Die gewährten Zuweisungen und Zuschüsse inklusive Bauzuschüsse betreffen hauptsächlich Zuweisungen und Zuschüsse an Kirchengemeinden und Kindertagesstätten sowie an die Caritas- verbände.