Mi., 21. August 2013, 09:39 Uhr
MdB Klaus Hagemann erwartet schnelles Signal des OVG Rheinland-Pfalz
Klageverfahren zur B 47 Südumgehung Worms auf Tagesordnung
In dem letzten noch verbleibenden Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Südumgehung Worms im Zuge der B 47 findet am 28. August 2013 die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz statt. Dies geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Klaus Hagemann hervor. Darin hatte Hagemann das Ministerium um Auskünfte zum aktuellen Sachstand des Klageverfahrens gegen die seit langem geplante B 47 Südumgehung Worms gebeten.
„Der vierspurige Ausbau der B 47 Umgehung Worms ist bereits im aktuellen Investitionsrahmenplan des Bundes ab 2015 aufgenommen und könnte mit Abschluss des Klageverfahrens endlich beginnen“, betonte Hagemann. Jahrelang hat sich der SPD-Abgeordnete für den vierspurigen Ausbau des Autobahnzubringers eingesetzt. Da der Zubringer zurzeit in der Höhe von Horchheim endet, wird der Verkehr gegenwärtig durch die Innenstadt zur Rheinbrücke geleitet.
Nach Angaben des Abgeordneten schließe der Ausbau der Südumgehung die Lücke in der wichtigen Ost-West-Verbindung im Süden von Worms und entlaste damit die Anwohner im gesamten Zentrum von Worms. Aus diesem Grund drängt der Bundespolitiker im Interesse der Menschen in der Innenstadt auf eine rasche Baugenehmigung. Die Kosten für die rund 2,4 Kilometer lange Neubaustrecke zwischen dem Anschluss B 47/Kolpingstraße und der L 523/Klosterstraße werden auf rund 22 Millionen Euro geschätzt. Die voraussichtliche Bauzeit der Südumgehung soll etwa 36 Monate betragen, antwortete der parlamentarische Staatssekretär Dr. Andreas Scheurer vom Bundesverkehrsministerium.
Warten auf B 47 Ortsumgehung Rosengarten
Auch zur Ortsumgehung Rosengarten im Zuge der B 47 nördlich von Lampertheim äußerte sich der parlamentarische Staatssekretär. Im laufenden Planfeststellungsverfahren der im aktuellen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen als „Vordringlicher Bedarf“ ausgewiesenen Maßnahme habe sich die Notwendigkeit einer neuen Verkehrsuntersuchung ergeben. Diese sei inzwischen von der hessischen Straßen- und Verkehrsbehörde „Hessen Mobil“ beauftragt worden. „Sobald die Daten der Verkehrsuntersuchung vorliegen, wird auf Grundlage der Verkehrsprognose 2025 die schalltechnische Untersuchung und die Schadstoffabschätzung zu aktualisieren sein“, so Dr. Scheuer. Einen Termin, wann das Land Hessen den Planfeststellungsbeschluss erlassen werde, könne er noch nicht nennen. Das ist aber die Voraussetzung für den Baubeginn dieser dringend notwendigen Verkehrsmaßnahme im Anschluss an die beiden Rheinbrücken.
B 9 Ausbau endet an Engstelle Bahnüberführung
Weiterhin wurde seitens des Bundesverkehrsministeriums bestätigt, dass der 4-streifige Ausbau der B 9 im Norden von Worms bereits abschnittsweise hergestellt ist, sich aber einzelne Abschnitte weiterhin in der Planungsphase befinden, so zum Beispiel die Engstelle an der Eisenbahnüberführung in Höhe der Otto-Röhm Straße. „Dieser Planungsabschnitt der B 9 mit dem Bahnbauwerk bis zur Pfrimm ist noch in einer sehr frühen Planungsphase. Ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts ist vorgesehen“, versicherte Dr. Scheuer. Die Kosten für Straßen und Brückenbau schätzt der parlamentarische Staatssekretär auf rund 11,4 Millionen Euro.