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  • Fr., 09. Oktober 2026, 11:14 Uhr
    KLOSTERSTRASSE: Wormser for Future fordern Baulandkataster und ein Entwicklungskonzept für Gewerbeflächen

    Klima verpflichtet

    Grafik: NK

    In Worms gibt es nur noch sehr wenige Flächen, auf denen sich Gewerbebetriebe ansiedeln können. „Umso ärgerlicher ist es, dass die Stadtverwaltung in der Klosterstraße den Bau von 120 Parkgaragen genehmigt hat. Ungleich besser wäre es gewesen, wenn sich auf diesem wertvollen Grundstück ein innovatives Unternehmen niederlassen würde, das Arbeitsplätze schafft“, kritisiert die Gruppe „Wormser for Future“.

    Schonen oder belasten

    Der Stadtrat von Worms konnte die Art der Nutzung einer Gewerbefläche in der Klosterstraße 34 nicht steuern, weil ihm der Bauantrag nicht zur Kenntnis gegeben wurde. Zudem fehlte es der Bauverwaltung an einem städtebaulichen Entwicklungskonzept zugunsten einer arbeitsplatzintensiven und klimaschonenden Gewerbeentwicklung. In der Klosterstraße entstehen Garagen ohne relevante gewerbliche Arbeitsplätze.
    Die Initiative „Wormser for Future“ sieht in dem Beispiel den Anlass, grundsätzlich den Umgang mit den innerörtlichen Gewerbeflächen konkret zu gestalten. Solche Flächen lassen sich nicht vermehren. Wird eine von ihnen mit Garagen bebaut, fehlt sie auf Jahrzehnte für Betriebe, die Arbeitsplätze schaffen. Zugleich kommt es darauf an, wie gebaut wird. Eine Fläche im Innenbereich kann das Klima schonen oder belasten, je nachdem, ob sie versiegelt bleibt, ob Gebäude energieeffizient errichtet werden und ob Wege kurz sind, weil Wohnen und Arbeiten nah beieinander liegen.

    Als Konsequenz fordern die „Wormser for Future“ den Stadtrat zu zwei Beschlüssen auf:
    Erstens soll die Verwaltung ein Baulandkataster nach § 200 Abs. 3 BauGB für die Gewerbeflächen im baulichen Innenbereich anlegen und öffentlich einsehbar machen. Erfasst werden sollen unbebaute, brachliegende und untergenutzte Grundstücke mit Angaben zu Größe, planungsrechtlicher Lage und bisheriger Nutzung.

    Zweitens soll der Stadtrat für diese Flächen einen Vorrang für zwei Entwicklungsziele festlegen, nämlich eine intensive Nutzung durch Arbeitsplätze und die Schonung des Klimas. Beides soll in einem städtebaulichen Entwicklungskonzept ausgearbeitet werden, wie es § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die Bauleitplanung vorsieht. Das Konzept soll bei künftigen Bauleitplänen als Abwägungsgrundlage dienen und der Verwaltung zeigen, in welche Richtung der Stadtrat entwickeln will.

    Richtwerte für Arbeitsplätze

    Für die Konkretisierung beider Ziele verweisen „Wormser for Future“ auf Maßstäbe, die das Baugesetzbuch selbst vorgibt. Bei der Arbeitsplatznutzung sind die Belange der Wirtschaft und die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. a BauGB). Das Entwicklungskonzept sollte deshalb Richtwerte für Arbeitsplätze je Hektar enthalten und den Vorrang betrieblicher Nutzungen mit neuen Arbeitsplätzen vor reinen Stellplatz- und Lagerflächen festschreiben. 

    Beim Klima verpflichtet der Baugesetzgeber die Stadt, dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Rechnung zu tragen (§ 1 Abs. 5 Satz 2 und § 1a Abs. 5 BauGB). Hinzu kommt das Gebot des sparsamen Umgangs mit Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB), des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Bebauung auf der „grünen Wiese“. Daraus folgen Vorgaben gegen die Versiegelung, zur energetischen Qualität, zu Dach- und Fassadenbegrünung und zur Nutzung von Dächern für Photovoltaik.

    „Wer investiert, braucht verlässliche Regeln und möglichst früh Klarheit darüber, was die Stadt auf einer Fläche will. Ein Kataster und ein Entwicklungskonzept schaffen genau diese Klarheit, und zwar für alle Beteiligten“, so Matthias Möller von „Wormser for Future“. Bei Abweichungen vom Entwicklungskonzept ist der Bauausschuss zu informieren. 
    Der Stadtrat kann dann sein Veto einlegen. „Der Fall Klosterstraße zeigt, dass der Stadtrat sonst erst davon erfährt, wenn die Entscheidung bereits gefallen ist.“ 

    „Wormser for Future“ bittet die Fraktionen im Stadtrat, die Vorschläge aufzugreifen und bietet ein vertiefendes Gespräch an. 

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