Mo., 29. August 2022, 19:25 Uhr
WORMS: Ein Besucher pro Patient während Besuchszeiten von 11 bis 13 und 15 bis 19 Uhr / Voranmeldung schnell und einfach online möglich
Klinikum lockert Besucherregelung
Im Klinikum Worms gilt ab sofort eine neue, gelockerte Besucherregelung: Krankenbesuche sind nun nicht mehr nur eine Stunde pro Tag, sondern während der gesamten Besuchszeit von 11 bis 13 Uhr sowie 15 bis 19 Uhr möglich. Zusätzlich gilt nach wie vor: ein Besucher pro Tag und Patient.
Besuchende müssen die 3-G-Regelung erfüllen. Das bedeutet, dass Besuche ausschließlich für vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen möglich sind. Nicht geimpfte beziehungsweise als genesen geltende Personen benötigen entweder einen Antigen-Schnelltest einer offiziell anerkannten Testeinrichtung (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Eine Testmöglichkeit vor Ort ist nicht möglich. Für Besuchende besteht im gesamten Klinikgebäude eine FFP2-Maskenpflicht. Um mögliche Wartezeiten zu vermeiden, können sich Besucher bereits vorab registrieren. Die Vorabanmeldung ist unter dem Link
besuchsanmeldung.klinikum-worms.de schnell und einfach möglich.
Angepasste Begleitpersonenregelung
Lockerungen gibt es auch bei der Begleitpersonenregelung. Patienten, die für einen rein ambulanten Termin ins Klinikum kommen (etwa eine Sprechstunde des Klinikums, Vorbesprechung zur stationären Aufnahme) oder die Notaufnahme aufsuchen, können sich nun – unabhängig von Ausnahmeregelungen – von einer Person begleiten lassen. Auch hier gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Sonderregelungen für COVID-19-Patienten, Intensivstation und besondere Lebenssituationen
Für Besuche von Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind und Patienten auf den Intensivstationen gelten nach wie vor gesonderte Regelungen. Weitere Ausnahmeregelungen gelten bei der Begleitung von Geburten sowie für Eltern, die ihre minderjährigen Kinder besuchen möchten. Hier sind Besuche weiterhin außerhalb der offiziellen Besuchszeiten möglich. Zusätzliche Ausnahmeregelungen greifen bei Patienten, die sich in besonderen Lebenssituationen befinden. Nach individueller Rücksprache mit dem Klinikpersonal kann hier von der allgemeinen Besucherregelung „1 Besucher pro Tag pro Patient“ abgewichen werden.