Gemeinsamer Antrag der beiden Häuser auf Übernahme heute beim Bundeskartellamt eingereicht
Klinikum möchte Hochstift übernehmen
Am heutigen Mittwoch haben die HDV gemeinnützige GmbH und Klinikum Worms gGmbH gemeinsam einen Antrag auf Übernahme des Hochstift Worms durch das Klinikum Worms beim Bundeskartellamt eingereicht.
Damit wird die bereits im Jahr 2012 geplante Zusammenführung der beiden Wormser Krankenhäuser unter dem Dach des Klinikums wieder aufgegriffen. Mit einer einheitlichen Trägerschaft soll eine medizinische Gesamtkonzeption für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Worms umgesetzt werden.
„Nachdem im Jahr 2012 der Antrag auf die Fusion des Ev. Hochstifts mit dem Klinikum Worms abgelehnt wurde, haben beide Parteien den Kontakt erneut aufgenommen und sind nach intensiven Gesprächen mit dem Oberbürgermeister der Stadt Worms, Herrn Michael Kissel, zu dem Ergebnis gekommen, dass der Übergang des Hochstifts an das Klinikum Worms die beste langfristige Lösung für das Hochstift und seine Mitarbeiter darstellt. Die Gremien des Klinikums und der Stadt Worms waren und sind wie bereits 2011 auch, über den Antrag informiert“, so Friedrich Haas, Geschäftsführer der Klinikum Worms gGmbH. Und weiter: „Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Worms und Umgebung wäre durch eine Fusion ebenso gesichert wie die Arbeitsplätze der Mitarbeiter des Ev. Hochstifts. Durch die veränderten kartellrechtlichen Rahmenbedingungen erhoffen wir uns in diesem Sinne eine positive Antwort vom Bundeskartellamt.“
Durch die zunehmende Differenzierung der Behandlungsangebote haben es kleine, regional einzeln aufgestellte Krankenhäuser immer schwerer am Markt zu bestehen und Spitzenmedizin anzubieten. Mit Zusammenschlüssen können medizinische Schwerpunkte gezielt gesetzt werden und an regionale Notwendigkeiten angepasst werden.
Bereits im Jahr 2012 hatte das Klinikum Worms und die AGAPLESION gAG beim Bundeskartellamt einen Antrag auf Verkauf des AGAPLESION HOCHSTIFT EVANGELISCHES KRANKENHAUS an das Klinikum Worms gestellt. Dieser wurde damals mit der Begründung abgelehnt, das Klinikum Worms erreiche bei einer Fusion eine „marktbeherrschende Stellung“.
Die weitere Entwicklung unterliegt nunmehr der Entscheidung des Bundeskartellamtes.