Mi., 26. Mai 2021, 09:14 Uhr
WORMS: Testung „asymptomatisch anspruchsberechtigter Personen“ entfällt zum 1. Juni
Klinikum passt Covid-19-Testungen an
Im Testzentrum des Wormser Klinikums sind ab Dienstag, dem 1. Juni, keine Testungen mehr für sogenannte „asymptomatische anspruchsberechtigte Personen“ möglich. Die PCR-Tests können ab diesem Zeitpunkt ausschließlich am Test-Drive-in in der Ludwigstraße durchgeführt werden. Asymptomatisch bedeutet, dass die zu testenden Personen keinerlei Krankheitsanzeichen – etwa Husten oder Halsschmerzen – aufweisen dürfen. Hierunter fallen beispielsweise Kontaktpersonen ohne jegliche Krankheitssymptome. Die kostenfreien Schnelltests/Bürgertests wurden am Klinikum Worms nicht durchgeführt und sind hiervon nicht betroffen. Diese können weiterhin, wie gewohnt, an den bekannten Teststellen in Worms durchgeführt werden.