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  • Fr., 24. April 2020, 09:08 Uhr
    CORONA-PANDEMIE: Ab 27. April ist Tragen eines Mundnasenschutzes im Klinikum verbindlich

    Klinikum Worms: Maskenpflicht ab Montag

    Ab dem kommenden Montag, 27. April 2020, besteht in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht. Aus diesem Grund hat auch das Klinikum Worms entschieden, dass das Tragen einer Mund-Nasenschutzmaske ab diesem Zeitpunkt für alle Personen im Klinikgebäude verbindlich wird.„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit direktem Patientenkontakt tragen selbstverständlich bereits jetzt eine persönliche Schutzausrüstung. Für die Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen, wie etwa der Verwaltung oder dem technischen Dienst, aber auch für Besucher und Patienten gab es bisher keine Maskenpflicht“, erklärt Klinikum-Geschäftsführer Bernhard Büttner. „Krankenhäuser gehören zwar nicht zu den Einrichtungen, in denen das Tragen einer Schutzmaske gesetzlich verpflichtend ist, wir haben als Gesundheitseinrichtung hier aber eine Vorbildfunktion und möchten mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb haben wir beschlossen auch bei uns eine verbindliche Maskenpflicht einzuführen.

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