Die Antragsfrist für die kostenlose Ausleihe von Schulbüchern sowie von Arbeits- und Übungsheften zum Schuljahr 2017/2018 endet am 15. März 2017. Die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit müssen bis zu diesem Tag bei der Schule oder dem Schulträger abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist können die Anträge nur noch bis 31. Mai 2017 in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden. Ab dem 1. Juni 2017 werden Anträge nur für Schüler angenommen, die ab diesem Termin an der Schule angemeldet wurden. Darauf weist die Kreisverwaltung Alzey-Worms jetzt hin.
Zugleich bittet sie die Eltern zu beachten, dass für die Schulbuchausleihe gegen eine Leihgebühr andere Fristen und Abläufe gelten. Hierfür müssen sich die Eltern im Internet-Portal www.lmf-online.rlp.de bis spätestens 9. Juni 2017 anmelden. Die dafür benötigten Zugangsdaten erhalten die Schülerinnen und Schüler bis spätestens Mitte Mai von der Schule. Dies gilt für alle allgemeinbildenden Schulen der Klassenstufen 1 – 13 sowie für die Bildungsgänge BF I + II. und HBF der Berufsbildenden Schule. Der Landkreis Alzey-Worms ist dabei Schulträger folgender Schulen: Elisabeth-Langgässer-Gymnasium, Gymnasium am Römerkastell, Gustav-Heinemann-Realschule Plus und Fachoberschule sowie der Berufsbildenden Schule in Alzey, Realschule Plus am Alten Schloss in Gau-Odernheim, Rheingrafen-Realschule Plus und Fachoberschule, Erich-Kästner-Realschule Plus und Georg-Forster-Gesamtschule in Wörrstadt, Integrierte Gesamtschule in Osthofen. Ansprechpartnerinnen für Fragen, die diese Schulen betreffen, sind Bianka Konrath und Denny Michel von der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Telefon 06731/408-3021 und 06731/408-3022.
Beitrag aus der Rubrik