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  • Fr., 15. Mai 2020, 14:31 Uhr
    Bestattungen und Trauungen: Seit 15. Mai wieder mehr Teilnehmer zulässig

    Kreis der Trauer- oder Festgäste kann erweitert werden

    Nach dem ersten Landesverordnung zur Änderung der sechsten Corona-Bekämpfungsordnung Rheinland-Pfalz können Bestattungen und Trauungen ab heute wieder in einem erweiterten Kreis von Trauer- bzw. Festgästen stattfinden. An Bestattungen in geschlossenen Räumen dürfen neben dem Ehepartner bzw. Lebenspartner oder Verlobten, Verwandte ersten Grades und Personen eines weiteren Hausstandes teilnehmen. Darüber hinaus dürfen auch weitere Trauergäste teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche anwesend ist.

    Bei standesamtlichen Trauungen dürfen neben den Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten sowie weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeugen Verwandte ersten Grades und Personen eines weiteren Hausstandes mit dabei sein. Auch hier gilt, dass weitere Gäste teilnehmen dürfen, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche anwesend ist.

     

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