Mo., 15. Dezember 2014, 11:31 Uhr
Laut einer Pressemitteilung des Runden Tisches passe der Stadtverwaltung die Veranstaltung nicht ins Konzept des Weihnachtsmarktes
Krippenspiel verboten
Weihnachten erinnern wir uns an die Geburt Jesu, der einst gegen Bigotterie und Scheinheiligkeit seiner zeitgenössischen Gesellschaft kritisch zu Felde zog. Seine Familiengeschichte könnte auch in unseren Tagen spielen, es ist eine Geschichte von Obdachlosigkeit und Flucht aus Lebensgefahr nach Ägypten.
Draußen in unserer Welt herrschen Korruption, Hunger, Krankheit, Krieg, Mord, Vergewaltigung, Folter und Totschlag. Vor unseren Grenzen im Mittelmeer ertrinken tausende Flüchtlinge und vor unseren Haustüren wird mit Hetze, Hass und Brandreden gezündelt. Denken wir an Mölln, Solingen, Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen und in dieser Woche an Nürnberg-Vorra. Nicht vergessen wollen wir dabei auch die Not und das Flüchtlingselend, das vor 70 Jahren mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges über unsere eigene Großeltern- und Elterngeneration hereinbrach.
Für den kommenden Dienstag veranstalten Mitglieder des Runden Tisches der Luthergemeinde im Rahmen einer Mahnwache in der Fußgängerzone ein Krippenspiel zur zeitgemäßen Weihnachtsthematik. Obwohl es sich mit dem ausschließlichen Verlesen kritischer und nachdenklicher Texte dabei um das Wahrnehmen der Meinungs- und Religionsfreiheit einzelner handelt und nicht um einen Aufruf zur Demonstration, wurde dieses Vorhaben bei der Stadtverwaltung angemeldet. Prompt kam aus dem Rathaus eine Absage mit bemerkenswerter ausführlicher Begründung. Tenor: Man störe damit die besinnliche Stimmung, die auf dem Weihnachtsmarkt herrsche und außerdem passe diese Aktion nicht ins Konzept, denn sie sei nicht kindgemäß. Schließlich müsse es auch im öffentlichen Raum Bereiche geben, die von gesellschaftlichen Problemen freizuhalten sind. De facto kommt dies einem Denkverbot gleich oder man traut der Laufkundschaft des Weihnachtsmarktes keine eigene Urteilsfähigkeit zu
Der Runde Tisch will dagegen eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz herbeiführen.
Argumente gegenüber der Verwaltung scheinen nicht zu greifen aber möge zur Weihnacht in den Amtsstuben der Entscheidungs- und Bedenkenträger des Wormser Rathauses rechtzeitig noch ein guter Geist einziehen. Es muss nicht gleich der Heilige Geist sein, es genügt der Geist unseres Grundgesetzes.