LBM: Baustart Fahrbahnerneuerung L 425 (Nordzubringer Worms) Kreisel Nordzubringer/Mittelrheinstraße/Langgewann ab kommendem Freitag um 17.30 Uhr
Längere Staus auf Nordzubringer wegen Baustellenampel
Wie bereits mehrfach angekündigt, beginnen am kommenden Freitagabend, dem 26. März, um 17.30 Uhr, im Auftrag des Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms die Arbeiten zur Erneuerung der Innenfahrbahn des Kreisels der L 425 Nordzubringer/Mittelrheinstraße/Langgewann im Industriegebiet Worms Nord. Geplant ist bis Sonntagfrüh 11. April, 6:00 Uhr den Kreisel Mittelrheinstraße und eine insgesamt rund 400 Meter lange Strecke der L 425 unter laufendem Verkehr mit Baustellenampel zu erneuern. Wegen der hohen Verkehrsbelastung der L 425 wird während der gesamten Bauzeit im Tagesablauf die Leistungsfähigkeit der Baustellenampel überschritten. Dies führt zwangsläufig zu längeren Wartezeiten und Stauungen auf dem Nordzubringer. Der LBM Worms empfiehlt soweit möglich, innerhalb der zweiwöchigen Bauzeit auf alternative Fahrtrouten auszuweichen.
Die L 425 und die Innenfahrbahn des Kreisels haben sehr starke Fahrbahnschäden, Spurrinnen und Verformungen. Der gepflasterte Kreiselinnenring ist nachhaltig geschädigt und wird durch Asphalt ersetzt. Die Kosten für die Fahrbahnerneuerung im Kreisel und auf der L 425 betragen rund 180.000 Euro. Die Baukosten werden überwiegend vom Land Rheinland-Land getragen. Die L 425 hat eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der B 9 und der Bundesautobahn A 61 Anschlussstelle Worms-Nord/Mörstadt. Die Verkehrsbelastung der L 425 liegt bei über 10.000 Fahrzeuge pro Tag in der Summe beider Richtungen. Der Anteil an Schwerverkehr (> 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) beträgt fast 20 Prozent des Verkehrsaufkommens.
Daten und Fakten
Kreiseldurchmesser 40 Meter
Länge Baustrecke L 425 230 Meter
Baustart Freitag, 26. März, 17:30 Uhr
Bauende Sonntag, 11. April 2021, 6:00 Uhr
Baukosten 180.000 Euro
Verkehrsbelastung
L 425 über 10.000 Fahrzeuge pro Tag in der Summe beider Richtungen,
davon Anteil an Schwerverkehr (> 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) rund 20 Prozent