Di., 25.08.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Di., 01. März 2016, 16:30 Uhr
    Eric Tschöp im Gespräch zum Lärmschutz in Bobenheim-Roxheim

    Lärmaktionsplan

    Anne Richter und Eric Tschöp in den Werkstätten Pfeifer.

    Die Mechanischen Werkstätten Pfeifer waren der perfekte Veranstaltungsort für das Treffen mit dem Direktkandidaten von Bündnis 90/Die Grünen für die Landtagswahl.


    Denn an dem Abend mit dem Schallschutzingenieur Eric Tschöp stand der Lärmschutz im Zentrum. Die Mechanischen Werkstätten als Wohn- und Arbeitsort vereinen die Komplexität der Problemlage: Sie verbinden Wohnraum und gewerbliche Nutzung und liegen im vom Verkehrslärm der Bahn und der Landesstraße 523 betroffenen Ortsteil Bobenheim.


    Eric Tschöp klärte eingangs über die bestehende Rechtslage in Deutschland und der Europäischen Union auf. Neu für die zahlreichen Anwesenden war schon die Basisinformation, dass für Verkehrslärm andere, gro.zügigere Grenzwerte gelten als für Gewerbelärm. Zusätzlich zum von der Gemeinde zurzeit ausliegenden „Lärmaktionsplan“analysierte er mit den Anwesenden auch die Lärmkartierung für Schienenwege und klärte auch über deren Zustandekommen auf. Beide Kartierungen liegen als energetische Mittelwerte für die Nacht (Pegelwerte Ln) und als gewichtete 24-Stunden-Werte (Lden) vor. Schall wird in Dezibel dB(A) gemessen. Da unser Gehör Töne unterschiedlicher Frequenz als verschieden laut empfindet, werden die Schallsignale im Messgerät so gefiltert dass die Eigenschaften des menschlichen Gehörs nachgeahmt werden. Man spricht dann von einer sogenannten A-Bewertung, kurz dB(A). Die Dezibel-Skala ist logarithmisch aufgebaut. Ein Schalldruckpegel von Null dB(A) entspricht der Hörschwelle, 120 dB(A) der Schmerzgrenze, bei ca. 140 dB(A) platzt das menschliche Trommelfell.


    Die Analysen der vorliegenden Lärmkartierungen ergaben klar, dass die Temporeduktion auf der L523 das einzig wirksame Mittel für Lärmreduktion in Bobenheim und Roxheim ist. Wenn die Tempobegrenzung auf der L523 am Roxheimer Ortsteil von 70 auf 50 km/h reduziert und durch flankierende Maßnahmen für eine tatsächliche Geschwindigkeitsabnahme gesorgt wird, sinkt die Belastung um ca. 2 dB(A). Im Ortsteil Bobenheim bringt eine Reduktion von 50 auf 30 km/h sogar 2-3 dB(A).


    Zusätzlich können alle Autofahrer beim Reifenkauf auf den „Blauen Engel“ für lärmarme Reifen achten – oder am besten das Auto ganz stehen lassen. Innerörtlicher Radverkehr macht den Fahrer fit und schont das Trommelfell des Nachbarn.


    Bei der genauen Betrachtung der bekannten Straßenverkehrsanalysen wird auch eine Umgehungsstraße für die Anwohner der L523 keine Lärmreduktion bringen. Der Ortsverband setzt sich daher mit den Parteikollegen in Mainz weiterhin mit Nachdruck für die Temporeduktion auf der Landesstraße ein.


    Keine gemessenen oder gerechneten Pegelwerte lagen am Freitagabend für den vom Wormser Flugverkehr verursachten Fluglärm vor. So analysierte der Fachmann die von Anwesenden beschriebenen Belästigungen und klärte über rechtliche Handhabe und Ohnmacht auf. Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht nach dem Fluglärmschutzgesetz grundsätzlich nur für schutzbedürftigen Wohnraum (Schlafräume, Wohnzimmer, Wohnküche), nie für den Garten oder nicht  schutzbedürftige Räume wie Bad oder Treppenhaus. Rechtlicher Anspruch auf Schallschutz führt im Falle von Fluglärm üblicherweise maximal zur Kostenerstattung von Schallschutzfenstern. Es kann unter Umständen aber eine Entschädigung für die eingeschränkte Nutzbarkeit des Gartens eingefordert werden. Grundsätzliche Vermeidung der Fluglärmbelästigungen in der Gemeinde kann nur die Schließung des Flughafens oder die volle Verlagerung der Flugkurve in den Luftraum über Worms bringen. Die anwesenden Parteimitglieder von Bündnis 90/Die Grünen waren sich einig, dass die Zulassungen von Regional-Flugplätzen im Landtag überprüft gehören. Ebenso soll die Frage geklärt werden /oder: klären sie die Frage, ob Hobbyflugplätze nicht unter die Sportanlagenlärmschutzverordnung fallen oder fallen sollten, denn das Fluglärmschutzgesetz hat leider auf den Flugbetrieb auch keinen Einfluss.


    Nach drei Stunden intensivem Gespräch, sachlicher Diskussion, wärmendem Teegenuss stiegen die Anwesenden dankbar und ein Stückchen klüger in die Bahn und auf ihr Fahrrad. Eric Tschöp hat mit seinem Fachwissen die er ein Stück souveräner gemacht.


    Beitrag aus der Rubrik

    » Aus dem Nibelungenland
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige VHS
    Anzeige Cecil Cycle KN18256Anzeige TicketshopAnzeige Klinikum Worms - Tag der offenen Tür
    Anzeige Tip SüdhessenAnzeige das WormserAnzeige Amtsblatt