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  • Mi., 20. Mai 2015, 13:59 Uhr
    MdL Anklam-Trapp und MdL Sippel begrüßen Zuschuss über  4,437 Millionen Euro für Landkreis Alzey-Worms

    „Land erfolgreich im Interesse der Kommunen“

    MdL Kathrin Anklam-Trapp. Foto: SPD Alzey-Worms


    Der Landkreis Alzey-Worms profitiert von dem Kommunalen Investitionsförderungsprogramms des Bundes mit einem Millionenbetrag. Wie die Landtagsabgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Heiko Sippel (beide SPD) in einer Pressemeldung mitteilen, wird der Landkreis Alzey-Worms aufgrund der Umsetzung des Programms durch das Land Rheinland-Pfalz insgesamt 4,437 Millionen Euro aus dem Sondervermögen erhalten, um damit Investitionen anstoßen und finanzieren zu können.

    Schnelle Mittelverteilung begrüßt
    Anklam-Trapp und Sippel zeigen sich sehr zufrieden über die schnelle Entscheidung zur Mittelverteilung und über das gute Verhandlungsergebnis der Landesregierung auf Bundesebene. „Die Landesregierung hat schnell reagiert und noch vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag Klarheit geschaffen, wie die Mittel im Land verteilt werden. Die Abstimmung mit den Kommunen hat dabei hervorragend funktioniert. Dem Einsatz von Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist es vor allem zu verdanken, dass Rheinland-Pfalz überdurchschnittliche Zuwendungen vom Bund erhält“, bemerken die beiden Abgeordneten.

    Kommunale Investitionsmaßnahmen voran bringen
    „Die rheinland-pfälzischen Kommunen erhalten in den Jahren 2015 bis 2018 ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt bis zu 253 Mio. Euro, um kommunale Investitionsmaßnahmen voran zu bringen“, erklären die Abgeordneten weiter.  Die Kommunen selbst haben hierfür lediglich einen Eigenanteil von 10 Prozent einzubringen. „Auch für den Landkreis Alzey-Worms stellen die Fördermittel eine wichtige Hilfe zur Realisierung dringend notwendiger Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz dar. Außerdem werden durch zusätzliche Aufträge die regionale Wirtschaft und der Arbeitsmarkt unterstützt.“

    Es könne nun vor Ort entschieden werden, welche Schwerpunktsetzung verfolgt werden soll, denn hier mache das Land nach Auffassung der beiden Landespolitiker zurecht keine weiteren Vorgaben. Gefördert werden können beispielsweise Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten, in den Straßenbau oder Klimaschutz oder auch in den Breitbandausbau.

     

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