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  • Di., 21. März 2017, 15:29 Uhr
    Veranstaltungen, Sport-Wettkämpfe und Versammlungen unterliegen an Karfreitag und Ostern starken Restriktionen

    Landesfeiertagsgesetz an Ostern

    Die Stadtverwaltung Worms weist anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage darauf hin, dass öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, am Karfreitag (14. April) ab 4.00 Uhr verboten sind. Dies gilt auch für Laser Tag- und Paintball-Betriebe.

    Spielhallen und Wettbüros müssen am Karfreitag sowie am Ostersonntag (16. April) ganztags geschlossen bleiben. Wettbüros darüber hinaus auch noch am Ostermontag (17.4.2017). Öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sind am Karfreitag ganztägig und am Ostersonntag bis 13.00 Uhr verboten. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag (13. April), 4.00 Uhr bis Ostersonntag, 16.00 Uhr verboten.

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