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  • Mi., 06. März 2019, 14:49 Uhr
    Verbot öffentlicher Versammlungen, Aufzüge, Umzüge und weiteren Veranstaltungen

    Landesfeiertagsgesetz an Ostern

    Der Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Worms weist anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage darauf hin, dass öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, am Karfreitag, dem 19. April, ab 4 Uhr, verboten sind.

    Dies gilt auch für den Betrieb von Laser Tag- und Paintball-Betrieben. Spielhallen und Wettvermittlungsstellen müssen am Karfreitag sowie am Ostersonntag, dem 21. April, ganztags geschlossen bleiben. Öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sind am Karfreitag ganztägig und am Ostersonntag bis 13 Uhr verboten.

    Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag, dem 18. April, um 4 Uhr, bis Ostersonntag, um 16 Uhr, verboten.

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