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  • Do., 04. Mai 2023, 12:59 Uhr
    ALZEY-WORMS: 66 neue deutsche Staatsbürger im Landkreis Alzey-Worms

    Landkreis wächst


    Landrat Heiko Sippel überreichte an 66 Frauen, Männer und Kindern die Einbürgerungsurkunden. Foto: Kreisverwaltung Alzey-Worms/Homberger


    Der Landkreis Alzey-Worms hat 66 neue deutsche Staatsbürger dazu gewonnen. Im feierlichen Rahmen überreichte Landrat Heiko Sippel im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Einbürgerungsurkunden an Frauen, Männer und Kinder.

    Im Sitzungssaal der Kreisverwaltung bleibt am Tag der Einbürgerungsfeier kaum ein Stuhl frei. Familie, Freunde und Weggefährten der neuen deutschen Staatsbürger haben es sich nicht nehmen lassen, diesen besonderen Moment mitzuerleben. Für die musikalische Untermalung der Feier sorgte Dr. Christoph Brehler von der Kreismusikschule. Er spielte auf dem Violoncello Stücke von Domenico Gabrielli.

    „Es ist eine Ehre und ein schönes Zeichen für unser Land und für unseren Landkreis, dass sie sich zu diesem Schritt – zur Einbürgerung - entschieden haben. Sie sagen hiermit ja zu Deutschland und das ist für unsere Gesellschaft ein Gewinn“, sagte Landrat Sippel zur Begrüßung und freute sich über den stetig wachsenden Landkreis.

    Mit der deutschen Staatsbürgerschaft eröffnen sich für die Eingebürgerten viele neue Möglichkeiten , hierzu gehört auch das Recht zu Wählen und sich Wählen zu lassen. „Demokratie lebt von dem Engagement und der Vielfalt einer Gesellschaft. Bringen Sie sich ein, beteiligen Sie sich. Wir profitieren von Ihrer Vielfalt“, fährt der Kreischef weiter fort.  

    Die 66 neuen deutschen Staatsbürger kommen ursprünglich aus Ländern wie Griechenland, Mexiko, Syrien und Eritrea. Vier Kontinente beziehungsweise 22 verschiedenen Nationen sind vertreten. Die Altersspanne ist groß: Sie liegt zwischen anderthalb und 76 Jahren.

    Die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten diejenigen werden, die zahlreiche Anforderungen erfüllen. Man muss unteranderem mehr als acht Jahre in der Bundesrepublik leben, ein geregeltes Einkommen haben, nicht straffällig geworden sein und die Deutschkenntnisse mit einem Einbürgerungstest nachweisen.

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