Fr., 01. März 2019, 10:47 Uhr
B47/B271 Geplanter Umbau der Einmündung bei Monsheim
LBM plant neu
Der LBM Worms wird die in einem noch laufenden Planfeststellungsverfahren umstrittene Planung eines neuen Kreisverkehrs bei Monsheim nicht weiterverfolgen. Von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, der Ortsgemeinde Monsheim und der Landwirtschaft wurde die Planung wegen ihres hohen Flächenverbrauchs im Verfahren heftig kritisiert.
Anstatt des Planfeststellungsentwurfes soll jetzt in einem räumlich begrenzten Bereich die Einmündung der B47/B271 als eine abgespeckte neue Variante bei Monsheim in einen Kreisel umgebaut werden.
Dies ist das Ergebnis einer Besprechung unter Vorsitz von Herrn Landrat Ernst Walter Görisch, Herrn Bürgermeister Ralph Bothe (Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim), Herrn Ortsbürgermeister Michael Röhrenbeck und Herrn Ersten Beigeordneten Dr. Gerhard Schilling beide Ortsgemeinde Monsheim sowie Herrn Bernhard Knoop, Leiter Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms.
Ausbauplanung im Planfeststellungsverfahren
Der LBM Worms plant zur Verbesserung der Verkehrssicherheit den dringend notwendigen Ausbau des Knotenpunktes B271 und B47 bei Monsheim. Die Einmündung ist als Unfallhäufungsstelle auffällig. Die in Planfeststellung befindliche Altplanung sieht einen 5-armigen Kreisel am Knoten B271/ Robert-Bosch-Straße (Gewerbegebiet "Am Bockenheimer Weg") vor. Der 5-armige Kreisel besteht aus zwei Ästen der B271, ein Ast für die Anbindung der B47 von Worms kommend, ein Ast für die Anbindung des Gewerbegebietes (Robert-Bosch-Straße) sowie eine Anbindung eines Wirtschaftsweges westlich der B271. Die Abmessungen richten sich nach den einschlägigen Regelwerken der Straßenplanung. Wegen der örtlichen Gegebenheiten und wegen des hohen Anteils an Schwerverkehr aus dem Gewerbegebiet "Am Bockenheimer Weg" wurde der Außendurchmesser des Kreisverkehrs auf fünfzig Meter festgelegt.
Zur Schaffung des Baurechts hatte der LBM Worms am 21. November 2017 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Planfeststellungsbehörde des LBM Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragt. Die Verfahrens- und Planunterlagen sind im Internet noch abrufbar unter
www.lbm.rlp.de. Nach heutigem Kenntnisstand belaufen sich die Kosten auf rund 2,5 Millionen Euro.
Neuer Planentwurf
Als Ergebnis eines ersten Vermittlungsgespräches auf Initiative von Herrn Landrat Ernst Walter Görisch im Oktober 2018 hat der LBM Worms in den vergangenen Monaten eine alternative Planung zum Planfeststellungsentwurf in der Qualität einer Studie aufgestellt.
Die neue Plankonzeption sieht die Umgestaltung der Einmündung B47/B271 in einen Kreisel mit einem Durchmesser von 45 Meter vor. Dabei bleibt die bestehende Einmündung Robert-Bosch-Straße/Anbindung des Gewerbegebietes Monsheim an die B47/B271 baulich unberührt. Der neue Kreisel hat damit einen wesentlich geringeren neuen Flächenverbrauch als die Altplanung. Die Kosten schätzt der LBM auf rund 750.000 Euro.
„Straßenplanerisch und mit Blick auf die Verkehrssicherheit ist die neue, stark abgespeckte Planung noch vertretbar“, so Bernhard Knoop, Leiter des LBM Worms.
„Der in 2020 geplante neue zweite Anschluss des Gewerbegebietes Monsheim im Auftrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH wird den Verkehr der Robert-Bosch-Straße auf die B47/B271 reduzieren, so dass sich an dieser Einmündung die Verkehrssituation etwas entschärft. Die bisher mit einer Ampel geregelte Kreuzung der B47/B271 südlich der Bahnüberführung bei Monsheim soll zu einem Kreisverkehr umgebaut werden. Aus unserer Sicht entspricht die neue Kreisel-Variante unseren Vorschlägen“, so Bürgermeister Bothe und Ortsbürgermeister Michael Röhrenbeck.
„Der LBM hat die Sorgen und die Kritik von Kommune und Landwirtschaft ernst genommen und in eine neue, konsensfähige Lösung überführt“, fasste Landrat Görisch das Gespräch am Ende zusammen, „Die neue Konzeption gilt es jetzt weiter zu verfolgen.“
Nächsten Schritte
Der LBM Worms wird die Studie zu einer Planung ausarbeiten. Bei optimalem Ablauf soll in 2020 Baurecht geschaffen werden. Nach Vorliegen des Baurechts und des Grundwerbs wäre eine Umsetzung ab 2021 denkbar. Kostenträger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland.
Daten und Fakten
Verkehrsbelastung
B271 zwischen 9.000 bis 13.000 Kraftfahrzeuge pro Tag
B47 rund 7.500 Kraftfahrzeuge pro Tag
Planung alt
Durchmesser Kreisel 50,00 Meter
Baukosten 2,5 Millionen Euro
Planung neu
Durchmesser Kreisel 45,00 Meter
Baukosten 750.000 Euro