41 Fahrzeuge einsatzbereit / 7.750 Tonnen Streusalz und rund 450 Kubikmeter Sole auf Lager
LBM Worms ist für Winterdienst gerüstet
Im Winterdienst sind die Mitarbeiter der Straßenmeistereien im Dauereinsatz, um mit Räum- und Streufahrzeuge möglichst schnell für befahrbare Straßen zu sorgen. Foto: Jannik Reinecke/Die Knipser
Alle Jahre wieder sorgt in Rheinhessen, Wonnegau und der Region um den Donnersberg der LBM Worms mit seinen fünf Straßenmeistereien für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Rund 105 Betriebsdienstmitarbeiter in den Straßenmeistereien Bingen, Mainz, Erbes-Büdesheim, Worms und Rockenhausen sind bei Schnee und Eis im Einsatz. 41 Winterdienstfahrzeuge, davon 23 eigene Fahrzeuge des LBM inclusive 4 Miet-LKWs und 18 Unternehmerfahrzeuge, die speziell für den Winterdienst angemietet sind - stehen bereit.
In den rund 10 Salzhallen des LBM Worms lagern bis zu 7.750 Tonnen Streusalz sowie rund 450 Kubikmeter Sole. Bei Bedarf können die Salzlager rund um die Uhr aufgefüllt werden. Modernste Streutechnik garantiert einen wirtschaftlichen Einsatz von Streumitteln und gleichzeitig eine höchstmögliche Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Durch das Streuen eines Salz-Sole-Gemisches wird erreicht, dass das aufgebrachte Salz auf dem Straßenbelag haftet und nicht verweht wird. Das spart Salz und schont die Umwelt. Die Räumfahrzeuge brauchen Platz. In engen Ortsdurchfahrten werden in der Winterzeit teilweise Parkverbote angeordnet, um eine ausreichende Fahrbreite für die Winterdienstfahrzeuge mit Räumschild zu gewährleisten.
Manchmal Zentimeterarbeit für Mitarbeiter
„Fahrzeughalter sollten in der Wintersaison darauf achten, dass beim Parken gerade in den Ortsdurchfahrten eine ausreichend breite Fahrgasse verbleibt, um den Winterdienst nicht zu beeinträchtigen“, appelliert Bernhard Knoop, der Leiter des LBM Worms, an die Bürgerinnen und Bürger. „Unsere Fahrer sind mit über 3 Meter breiten Schneepflügen unterwegs”, so Knoop. „Das ist Zentimeterarbeit für unsere Mitarbeiter, wenn parkende Autos die oft engen und schmalen Ortsdurchfahrten weiter einschränken.“ „Wenn es irgendwie möglich ist, sollte das Fahrzeug in der Winterzeit auf dem eigenen Grundstück und nicht an einer Bundes-, Landes-, oder Kreisstraße geparkt werden“, rät Knoop.
Keine uneingeschränkte Schnee- und Eisfreiheit garantiert
Auf die Frage, dürfen Räum- und Streufahrzeuge überholt werden, zitiert der LBM die Empfehlungen des ADAC. Dürfen ja, empfehlenswert ist es aber nicht. Überholmanöver sind gefährlich, vor allem geht es vor dem Räumfahrzeug in aller Regel nicht schneller voran als dahinter. „Hinter dem Räumfahrzeug herfahren und ausreichend Abstand halten, damit das Salz auch wirklich auf der Straße landet, wo es hin soll”, erklärt Knoop. Die beste Winterdienstorganisation garantiert jedoch keine uneingeschränkte Schnee- und Eisfreiheit der Straßen. Die Streu- und Räumfahrzeuge des LBM können nicht überall gleichzeitig sein. Die Verkehrsteilnehmer müssen im Winter mit Glätte rechnen und sowohl die Fahrweise als auch die Fahrzeugausstattung darauf einstellen.