Das Oberverwaltungsgericht Koblenz wies die Klage eines Anwohners zurück und macht damit endgültig den Weg für 24 neue Eigenheime am Weinsheimer See frei
Letzte Klage gegen Bauvorhaben gescheitert
Die Grafik zeigt schematisch wie das Neubaugebiet am Weinsheimer See erschlossen werden soll.
Von Gernot Kirch Mit großer Leidenschaft und Vehemenz wehrte sich seit Jahren eine Anwohnergemeinschaft gegen eine weitere Bebauung am Weinsheimer See. Im Kern geht es dabei um rund 24 Einfamilienhäuser des gehobenen Wohnsegments, die an der nördlichen Seite des Sees in zweiter Reihe gebaut werden sollen. Nachdem der Wormser Stadtrat am 23. Oktober 2013 einer Bebauung zustimmte, klagte ein Anwohner mit mehreren Anträgen vor Gericht. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) bereits im Dezember 2014 eine sogenannte Normenkontrollklage abgewiesen hat, erfolgte am vergangenen Donnerstag nun ein weiterer Beschluss. Auch in diesem Verfahren wurde die Klage des Antragstellers abgewiesen.
Nutzungseinschränkung Der Antragsteller wollte mit dem Verfahren erreichen, dass der Bebauungsplan wieder aufgehoben wird, also keine Eigenheime errichtet werden dürfen. Im Wesentlichen trug der Kläger vor, dass er antragsbefugt sei und durch eine Bebauung in unzulässiger Form in der Nutzung seines Grundstückes eingeschränkt werde. So würde etwa die geplante Straße nur 25 Meter an seinem Haus vorbeigehen und nach Fertigstellung der Eigenheime müsse mit einer zusätzlichen Lärmbelästigung gerechnet werden müsse. Ein weiterer Aspekt war eine nichtbeachtete Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich Viehweg und Niederheimer Pfad.
Dornröschenschlaf Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies die Klage am vergangenen Donnerstag zurück. In der Begründung führten die Richter unter anderem aus, dass die Straße nicht 25, sondern 60 Meter von dem Haus entfernt verlaufe. Weiterhin biete ein 1,50 Meter hohe Mauer zusätzlichen Schutz. Zudem verfüge der Kläger über keine Antragsbefugnis, da sein Grundstück außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans liege. Auch bestehe kein gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch. Es sei ohnehin nicht zu erkennen, so die Richter, inwiefern die geplante Bebauung den Charakter des reinen Wohngebietes, in dem der Antragsteller wohne, nachteilig verändert werde. Abschließend resümierten die Richter, dass niemand ernsthaft davon ausgehen konnte, dass die verfallene Ziegelei - auf der die 24 Eigenheim entstehen sollen - auf Dauer in seinem „Dornröschenschlaf“ verbleiben und die Verkehrssituation daher unverändert fortbestehen würde.
Keine Revision Die Richter des OVG ließen in ihrem Beschluss keine Revision zu, was bedeutet, dass kein Widerspruch gegen den Beschluss mehr möglich ist und der Bebauungsplan jetzt rechtswirksam ist und mit den Arbeiten begonnen werden kann. Die einzige, theoretische Möglichkeit wäre jetzt der Gang des Klägers vor das Bundesverwaltungsgerichtes, um die Nichtzulassung einer Revision anzufechten.
Gehobenes Wohnsegment Mit dem Beschluss des OVG endet ein jahrelanger politischer und juristischer Streit. Die Bebauung am Weinsheimer See soll im gehobenen Segment erfolgen und dadurch Worms für Menschen, die solche ein Wohnstandard anstreben, attraktiver machen.
Der Geschäftsführers der Profecto GmbH, Dr. Michael Zahn, erklärte bezüglich der Erschließungsmaßnahmen, dass spätestens ab Herbst 2015 zunächst zehn Grundstücke zur Bebauung zur Verfügung stehen. Insgesamt sollen auf dem Gebiet einmal 24 Einfamilienhäuser in Bungalowform gebaut werden.