Do., 09. Mai 2013, 08:24 Uhr
Stadt widerspricht Wiedereinstellung / Kläger im Krankenhaus / Berufung wird erwogen
„Marktmeister-Streit” schwelt weiter
VON STEFFEN HEUMANN Nur von kurzer Dauer war die Verhandlung im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Wormser Marktmeister als Kläger und der Stadt Worms als Beklagter am Mittwoch vor dem Wormser Amtsgericht. Der Standpunkt der Stadt war klar. Eine Wiedereinstellung kommt nicht in Betracht, zumal die Rücknahme eines Versetzungsantrages – der Kläger hatte zunächst sein Einverständnis erklärt, statt des Marktmeisterpostens eine Tätigkeit in der Zulassungsstelle zu übernehmen nur nachgeschoben sei. Schließlich habe er diese Tätigkeit etwa 16 Monate ausgeübt und nachweisbar betont, dass er im Ämterhaus gut eingearbeitet worden sei.
Dieser Auffassung widersprach der Rechtsbeistand des Klägers. Sofern das Gericht der Auffassung der Beklagten folge, werde im Sinne seines Mandanten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, so Matthias Beckmann von der DGB Rechtsschutz GmbH. Der frühere Marktmeister indes konnte nicht persönlich vor Ort anwesend sein. Am Abend vor der Verhandlung musste er aufgrund von Herz-Rhythmus-Störungen in einem Krankenhaus behandelt werden. Noch am Mittwoch wollte das Gericht eine Entscheidung finden, die dem NK aktuell noch nicht bekannt ist. Für Verwunderung sorgte auch der Aspekt, dass nach Ansicht der Stadt die Zustimmung des Personalrates bei der Durchsetzung der personellen Einzelmaßnahme gegen den Kläger gar nicht erforderlich gewesen sein soll. Im Grundsatz hatte der Rechtsbeistand des Klägers darauf verwiesen, dass die Beklagte gegen die Mitbestimmungsrechte des Personalrates verstoßen haben soll, da eben kein Einverständnis vorlag.