VRN: Regelung gilt in Baden-Württemberg ab 31. Januar und in Rheinland-Pfalz und Hessen ab 2. Februar
Maskenpflicht im ÖPNV fällt weg
Auf eine Maske kann im VRN demnächst verzichtet werden; empfohlen wird sie dennoch. Foto: VRN
Im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) entfällt ab 31. Januar in Baden-Württemberg und ab 2. Februar in Rheinland-Pfalz sowie im hessischen Kreis Bergstraße die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg haben sich dazu entschlossen, die bestehende Maskenpflicht im ÖPNV aufzuheben. Aufgrund des deutlichen Rückgangs des Infektionsgeschehens folgt man damit der Entscheidung des Bundes, der die Maskenpflicht im Fernverkehr ab 2. Februar aufhebt. Damit müssen nun auch im VRN ab 31. Januar in Baden-Württemberg bzw. ab 2. Februar im restlichen Verbundgebiet keine Masken mehr in den Bussen und Bahnen getragen werden.
Trotzdem empfiehlt der Verband seinen Fahrgästen eigenverantwortlich gerade in der Grippe- und Erkältungssaison auch künftig eine Maske zu tragen, da diese nachweislich vor Infektionen schützt.