Wie das Finanzministerium und das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen mitteilen, wird dem Landtag heute ein Gesetzentwurf zum Landesaufnahmegesetz zugeleitet. Mit diesem werden die Kommunen mehr Geld zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden erhalten.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung hatten am Donnerstagabend gemeinsam festgehalten, welche Kostenerstattung ab dem 1. Januar 2016 für Aufwendungen der Flüchtlingshilfe geleistet werden soll – ausgehend von den Bundesmitteln, die Rheinland-Pfalz nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 24. September dieses Jahres zur Verfügung stehen.
Ab dem Jahr 2016 soll den Kommunen eine Pauschale in Höhe von monatlich 848 Euro je Flüchtling gezahlt werden. Diese bezieht sich auf den Zeitraum ab Verteilung auf eine kommunale Gebietskörperschaft bis zur Erteilung des Erstbescheides im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Diese Pauschale zahlt das Land genau entsprechend der Anzahl der Flüchtlinge und der Monate vollständig aus. So werden die Kommunen wirksam und schnell entlastet – unabhängig davon, wie und wann der Bund die Entlastung für die Länder abrechnet.
Oberbürgermeister Michael Kissel, der als stellvertretender Vorsitzender des Städtetages Reinland-Pfalz an der Runde bei Finanzministerin Doris Ahnen teilgenommen hatte, begrüßt die Ankündigung der Landesregierung. „Die Maßnahme stellt einen wirksamen Beitrag zur finanziellen Bewältigung der Flüchtlingsaufnahme dar“, unterstreicht er.
Das Land wird über die pro-Kopf-Pauschale hinaus ab 2016 jeweils zu Beginn eines Jahres eine Pauschale in Höhe von 35 Millionen Euro für Kosten leisten, die nach Erteilung des Erstbescheides noch anfallen.
Für das Jahr 2015 ist vorgesehen, dass der rheinland-pfälzische Anteil in Höhe von 48 Millionen Euro an der zusätzlichen Flüchtlingsmilliarde des Bundes für das laufende Jahr vollständig den Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Davon werden 24 Millionen Euro als pauschale Kostenbeteiligung geleistet. Die verbleibenden 24 Millionen Euro der Flüchtlingsmilliarde und weitere 20 Millionen Euro Landesgeld bilden eine Abschlagszahlung von insgesamt 44 Millionen Euro auf im Jahr 2016 fällige Landesleistungen. Ziel ist es, die Kommunen zeitnah mit den notwendigen Mitteln auszustatten. „Auch wenn der Bund natürlich noch weitere Mittel für Länder und Kommunen zur Verfügung stellen muss, ist dieser Schritt ein wichtiger Einstieg in eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlingsversorgung“, so OB Kissel.
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