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  • Do., 11. April 2019, 13:14 Uhr
    Landrat: Bildungs- und Betreuungsarbeit in Kitas wird verbessert

    Mehr Personal und zusätzliche Finanzspritze

    „Mit den durch die Landesregierung vorgenommenen Änderungen beim Kita-Zukunftsgesetz wird die Basis für die Bildungs- und Betreuungsarbeit im Landkreis Alzey-Worms weiter verbessert. Nach ersten überschlägigen Berechnungen seitens des Jugendamtes führen die neuen Bemessungskriterien zu mehr Personal in den Einrichtungen des Landkreises Alzey-Worms“, so Landrat Ernst Walter Görisch.

    Bereits im ersten Entwurf sei der Systemwechsel bei der Bemessung des Personals erfolgt; und zwar sei eine platzbezogene Personalbemessung statt der bisherigen gruppenbezogenen verankert worden. Die jetzt vorgenommene Erhöhung der Personalquote auf 0,1 je Vollzeitstelle bei den Zwei- bis Sechsjährigen und auf 0,263 je Vollzeitstelle bei den unter Zweijährigen sei ursächlich für das Mehrpersonal. Sehr positiv wirke sich auch die Leitungsfreistellung, die endlich im Gesetz eine Verankerung gefunden habe, als auch das Mehrpersonal für die sogenannte Praxisanleitung (Ausbildungsplätze) aus.

    Für die Einrichtungen im Landkreis könne voraussichtlich von bis zu 60 Mehrstellen gegenüben den bisher genehmigten gerechnet werden.

    Unterbelegung führt nicht zu Personalkürzung

    Von entscheidender Verbesserung sei darüber hinaus die Tatsache, dass eine Unterbelegung der Kita bis zu 20 Prozent nicht zu Kürzungen beim Personal führe und gleichzeitig die Stichtagsregelung auf das Ende des Kindergartenjahres gelegt werde. Der erste Entwurf habe Kürzungen bereits bei einer Unterbelegung von acht Prozent vorgesehen. Die Quote solle schrittweise absinken. Sie gehe allerdings mit einer Evaluierung einher, sprich es finde eine Überprüfung statt.

    Für Ernst Walter Görisch ist von besonderer Bedeutung, dass das Land mittels des Sozialraumbudgets den Kreisen Finanzmittel zur Verfügung stelle, um zusätzliche Bedarfe in den Einrichtungen des Landkreises zu finanzieren. Hierdurch könnten Fachkräfte für die Sprachförderung, oder interkulturelle Kompetenzen und Sozialarbeit bezahlt werden. Das Sozialraumbudget werde jährlich zur Verfügung gestellt und unterliege einer Dynamik von jährlich 2,5 Prozent. Das neue Gesetz trage mithin dazu bei, dass die Qualität in den Einrichtungen weiter gesteigert werden könne. Der Kreis rechne nach ersten Informationen mit rund 1,4 Mio. Euro aus dem Sozialraumbudget.

    Beruf attraktiver machen

    In diesem Zusammenhang weist Landrat Görisch darauf hin, dass seitens des Bundes ein Programm mit erheblichen Mittel für die Ausbildung und Weiterbildung für den Erzieher*innen-Beruf zur Verfügung gestellt werde. So solle der Beruf attraktiver gemacht werden und zusätzlich sollen Bildungsgänge eingerichtet werden. Hier seien die Bildungsträger und die Kommunen gefordert.

    Die Umsetzung des Gesetzes müsse durch das Jugendamt und die Träger der Einrichtungen gestemmt werden. „Alle sind gefordert kommunikativ in den Prozess einzusteigen“, betont Görisch.

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