Do., 12. März 2020, 14:35 Uhr
Radweg entlang der Bahnlinie: Baudezernent Uwe Franz nimmt Stellung zu den Argumenten der FLP Pfeddersheim
Mehrkosten wären „nicht genehmigungsfähig“
In einer Pressemitteilung der Freien Liste Pfeddersheim (FLP) beschäftigen sich deren Kommunalpolitiker auch mit der im letzten Bauausschuss beschlossenen Erneuerung der Straßenbrücke im Zuge der L 443 Nieder-Flörsheimer Straße über die Pfrimm in Worms-Pfeddersheim (Der NK berichtete).
Die FLP kritisiert laut des Wormser Bauderzenenten Uwe Franz, die Verwaltung habe im Bauausschuss lediglich die „pauschale Antwort ,zu teuer’“ auf den im Ortsbeirat Pfeddersheim von der FLP geäußerten Wunsch die Brücke tiefer zu legen, geliefert. „Das Gegenteil ist der Fall: Wir haben alle Argumente, die gegen eine Tieferlegung sprechen, im Detail erläutert“, betont Franz.
Das anzupassende Gebiet liegt zwischen den Kreuzungen Uferstraße und Enzingerstraße (ca. 2.300 m²). Die Verwaltung müsste dann beidseitig der Brücke zunächst einen Straßenplaner inklusive Vermessung, Baugrundgutachten etc. beauftragen, was für die Brücke auf dem derzeitigen Höhenniveau nicht notwendig ist. Der Straßenplaner müsste eine Planung erarbeiten vor dem Hintergrund, ob das Vorhaben in Puncto Höhe überhaupt umsetzbar wäre.
Genehmigungsfähigkeit prüfen
Dabei ist dann auch die wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit zu prüfen, da man erheblich in den Böschungsbereich der Pfrimm eingreifen müsste. Außerdem verlaufen über die Brücke etliche Versorgungskabel inklusive einer Gasleitung. Diese müssten alle zwischen den Kreuzungen entsprechend tiefer gelegt werden. Zudem müsste auf einer Länge von ca. 150 m der Kanal tiefer gelegt werden.
Die Planungsphase würde sich um mindestens sechs Monate verlängern und die reine Bauzeit um schätzungsweise vier bis sechs Monate, je nach Aufwand der erforderlichen Leitungsumlegungen.
„Aus unserer Sicht ist das von der FLP genannte Argument für eine Tieferlegung, nämlich die fehlende Verkehrssicherheit, nicht gegeben“, betont Uwe Franz. Vor und nach der Brücke befinden sich Fußgängerampeln, deren Signalgeber schon von weitem zu sehen sind. Die Kreuzungen sind ausreichend gut einsehbar, eine Tieferlegung beidseitig niveaugleich mit den Straßen würde eher dazu führen, dass schneller gefahren wird.
„Haushaltsrechtlich nicht begründbar“
„Natürlich verursachen diese bereits im Bauausschuss vorgetragen fachlichen Argumente gegen eine Tieferlegung dann weitaus höhere Kosten für den reinen Straßenbau in Höhe von ca. 700.000 Euro. Diese Kosten sind haushaltsrechtlich nicht begründbar und nicht genehmigungsfähig“, so Uwe Franz abschließend. Der Bauausschuss hat zudem einstimmig der von der Verwaltung präsentierten Vorplanung zugestimmt.