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Di., 23. Mai 2017, 15:42 Uhr
Am 18. Mai kam es im Block A des hessischen Atommeilers zu einem geringfügigen Vorkommnis
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Biblis
Das Atomkraftwerk Biblis. Archivfoto: Torsten Silz/dapd
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat am 23. Mai das nachfolgende Ereignis dem hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.
Am 18. Mai kam es um 10:07 Uhr an der 380kV-Leitung (Hauptnetzanschluss) zu einer Kurzschlussanregung und damit zur Abschaltung der Leitung zwischen dem Block A des Kernkraftwerks Biblis und der Umspannanlage Bürstadt. Dadurch war eine Spannungsversorgung des Blockes A über das Hauptnetz nicht mehr möglich. Die Notstromsignale wurden auslegungsgemäß angeregt und die Notstromdiesel gestartet. Nach Wiedereinschaltung der 380 kV-Leitung war die Normalisierung der Anlage um 14:30 Uhr abgeschlossen. Alle Einrichtungen der Anlage haben sich konzept- und auslegungsgemäß verhalten.
Der Block A befindet sich im Stillstandsbetrieb und ist kernbrennstofffrei. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Ereignis nicht verbunden.
Das Ereignis wurde von der Betreiberin nach den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (= Normal) eingestuft und fristgerecht (innerhalb von fünf Werktagen) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet. Eine abschließende Bewertung des Ereignisses und der Einstufung wird unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen.