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Mo., 21. Juli 2014, 09:55 Uhr
„Nichtverfügbarkeit der Kraftstoffförderpumpe an einem von vier Notstromdieseln“
Meldepflichtiges Ereignis in Kernkraftwerk Biblis Block A
Archivfoto: Torsten Silz/dapd
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat heute das nachfolgende Ereignis dem hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.
Das Kraftwerk Biblis ist seit dem Ereignis im japanischen Kernkraftwerk Fukushima nicht mehr in Betrieb. Am 14. Juli 2014 wurde von den automatischen Überwachungssystemen eine Störung an einem Notstromdiesel angezeigt. Ursache war eine defekte Sicherung, daher stand die Kraftstoffförderpumpe an einem der vier Notstromdiesel für ca. eine Stunde nicht zur Verfügung. Um die Störung zu beheben, wurde umgehend die defekte Sicherung ausgetauscht. Die Funktion der vier Notstromdiesel wäre im Anforderungsfall durch den sogenannten Tagesbehälter für die ersten drei Stunden gewährleistet gewesen. Die drei weiteren Notstromdiesel standen durch die Störung uneingeschränkt zur Verfügung.
Alle Brennelemente befinden sich im Lagerbecken. Die Kühlung der Brennelemente ist durch das vorgenannte Vorkommnis nicht beeinträchtigt. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war damit nicht verbunden.
Das Ereignis wurde von der Betreiberin nach den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (= Normal) eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) dem Hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet. Eine abschließende Bewertung des Ereignisses und der Einstufung wird unter Hinzuziehung des TÜV NORD vorgenommen.