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  • Mo., 26. November 2018, 14:15 Uhr
    Gewalt gegen Frauen: Helferkreis Asyl Worms verweist auf besondere Gefährdung geflüchteter Frauen / Sammelunterkünfte nur Notlösung

    Mindeststandards schnell umsetzen

    Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November, erinnert der „Helferkreis Asyl Worms e.V.“ an die Situation von geflüchteten Frauen in Worms. Viele von ihnen haben vor ihrer Flucht und während ihrer Flucht traumatisierende Gewalt erlitten. Die Tatsache, dass es auch in Deutschland jeden zweiten bis dritten Tag tödlich ausgehende häusliche Gewalt gegen Frauen gibt, zeigt überdeutlich, dass auch hier ein strukturelles Problem in unserer Gesellschaft vorliegt. Geflüchtete Frauen sind in Deutschland mehrfacher Diskriminierung und reglementierten Unterbringungen ausgesetzt und so besonders gefährdet.

    Verschiedene Studien belegen, dass geflüchtete Frauen unter den Bedingungen in Flüchtlingsunterkünften leiden und dort häufig häuslicher Gewalt, psychischem Druck und sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind. Hieraus ergibt sich auch die besondere Verantwortung, in den Familienunterkünften „Am Pfortenring“ und auf dem „Salamandergelände“  für die Prävention physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt Sorge zu tragen und menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen für alle Bewohner*innen zu bieten.

    Das Bundesfamilienministerium und UNICEF haben 2016 unter Beteiligung zahlreicher Expert*innen Empfehlungen zu Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet. Diesen Empfehlungen entsprechend schlägt der Helferkreis Asyl Worms e.V. zum Schutz von Frauen und anderen vulnerablen Menschen in den Wormser Flüchtlingsunterkünften vor:

    Bei gemeinsame Begehungen von Mitarbeitern des ASB, Wohlfahrtsverbänden, Stadtverwaltung, geflüchteten Bewohner*innen und ihren Unterstützer*innen in den Unterkünften sollten mögliche Risiko-Faktoren geprüft, dokumentiert und gegebenenfalls beseitigt werden; in einem demokratischen Lernprozess sollte gemeinsam mit den geflüchteten BewohnerInnen eine Hausordnung entwickelt werden, die den wechselseitigen Respekt vor anderen Menschen und den achtsamen Umgang mit Haus und Inventar festschreibt; geschützte Rückzugsmöglichkeiten, geschützte sanitäre Anlagen, ein kostenfreies Notruf-Telefon sollten zum Standard gehören; eine von Betreiber und Verwaltung unabhängige Beschwerde- und Beratungsstelle sollte für die Bewohner*innen der Flüchtlingsunterkünften eingerichtet werden.

    Der Helferkreis Asyl Worms e.V. betrachtet – in Übereinstimmung mit den Positionen der Liga der Wohlfahrtsverbände RLP – die Unterbringung in Sammelunterkünften als Notlösung, die insbesondere Frauen, Kindern, Kranken nur für eine kurze Dauer zugemutet werden kann. Spätestens nach einem Jahr sollten alle Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus in eine private Unterkunft umziehen können. So kann Integration gelingen!

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