
Der 22-jährige Julian Brunnmüller hob nun erstmals als Fluglehrer im doppelsitzigen Segelflugzeug des LSV Osthofen ab. Er hatte im Alter von 14 Jahren als Flugschüler im Verein begonnen und hat nun die Ausbildung zum Segelfluglehrer absolviert. Grundvoraussetzung hierfür sind eine Flugerfahrung von einhundert Stunden und 200 Starts auf Segelflugzeugen nach Erhalt der Lizenz.
Um überhaupt für die Fluglehrerausbildung zugelassen zu werden musste zusätzlich eine Vorauswahlprüfung geflogen werden. Mit Methodikstarts bei denen ein Fluglehrer vorne saß wurde das Fliegen vom hinteren Sitz, dem Fluglehrerplatz, geübt. Nach einer weiteren Kompetenzüberprüfung durch einen Prüfer begann der 14-tägige Fluglehrerlehrgang. Darin wurden die nötigen praktischen und theoretischen Kenntnisse vermittelt.
Am Ende des Kurses stand abermals eine Prüfung. Diese beinhaltete eine 45minütige Lehrprobe zu einem Luftfahrtthema und eine mündliche Prüfung in neun Fächern (Luftrecht, allg. Luftfahrzeugkenntnisse, Flugleistung und Flugplanung, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, betriebliche Verfahren, Aerodynamik und Verwaltungsangelegenheiten für die Ausbildung). Erneut musste auch eine praktische Prüfung geflogen werden.
Julian Brunnmüller hat all dies absolviert und ist nun Segelfluglehrer mit eingeschränkten Rechten. Er darf fast vollumfänglich ausbilden. Lediglich die Freigabe zum ersten Alleinflug eines Schülers und den schriftlichen Flugauftrag für den ersten Streckenflug darf er nicht erteilen. Wenn er in jedem Ausbildungsabschnitt jeweils einen Schüler ausgebildet hat, wird diese Einschränkung entfernt und er ist vollwertiger Fluglehrer.
Zum Foto: Julian Brunnmüller auf dem Fluglehresitz des doppelsitzigen Schulungsflugzeug ASK 13.