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  • Mi., 10. Juni 2020, 17:03 Uhr
    KLINIKUM WORMS: Feste Besuchszeitfenster ab 15. Juni von 11 bis 14 und 17 bis 19 Uhr / Ein Besucher pro Tag und Patient für eine Stunde

    „Mit Angehörigen absprechen"

    Aufgrund der Corona-Pandemie waren Besuche im Krankenhaus bisher nur in eingeschränkter Form nach individueller Absprache möglich. Mit Blick auf die aktuell nur geringen COVID-19-Fallzahlen und im Einklang mit den Corona-Lockerungen des öffentlichen Lebens gilt im Klinikum Worms ab dem kommenden Montag, dem 15. Juni, folgende Besucherregelung mit neuen, nun festen Besuchszeitfenstern: Der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung entsprechend können Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen sowie Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, nahe Angehörige und nahestehende Personen ihre Lieben nun während der neuen Besuchszeiten täglich jeweils zwischen 11 und 13 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr für eine Stunde besuchen. Auch Seelsorgern, Rechtsanwälten, Notaren sowie rechtlichen Betreuern und Bevollmächtigten in offizieller Funktion ist der Zugang gestattet. Hinzu kommen Personen, die aufgrund hoheitlicher Aufgaben ins Klinikum kommen. Auch therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche sind selbstverständlich möglich. Zusätzlich gilt: ein Besucher pro Tag und Patient für eine Stunde

    Anmeldung der Besuche

    „Krankenbesuche auf ein Minimum zu reduzieren, ist natürlich auch uns sehr schwer gefallen. Zum Schutz unserer Patienten aber auch Mitarbeiter gab es dazu aber leider keine Alternative“, berichtet Klinikum-Geschäftsführer Bernhard Büttner. „Umso erfreulicher ist es, dass wir nun wieder feste Besuchszeiten anbieten können, zu denen der oben genannte Personenkreis ins Krankenhaus kommen kann“, so Büttner weiter. Wichtig: Besuche müssen bis spätestens 16 Uhr am Vortag auf der jeweiligen Station angemeldet werden. „Wir möchten unsere Patienten daher bitten, die Besuche mit ihren Angehörigen abzusprechen“, erklärt der Klinikchef. Außerdem müssen sich die Besuchenden zunächst am Haupteingang des Mutter-Kind-Zentrums registrieren und dort einen Fragebogen ausfüllen und unterzeichnen. Dieser Fragebogen kann unter www.klinikum-worms.de bereits zu Hause ausgedruckt und ausgefüllt werden.

    Regeln konsequent einhalten

    Die angepassten Besuchszeiten gehen einher mit der konsequenten Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. „Die Sicherheit unserer Mitarbeiter sowie unserer Patienten steht für uns weiterhin an erster Stelle", betont der Klinikchef. Es sei wichtig, trotz der Lockerungen wachsam zu bleiben und sich und andere nicht zu gefährden. Im Klinikum Worms gilt deshalb weiterhin eine Maskenpflicht. Für Besuche von Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind und Patienten auf den Intensivstationen gelten gesonderte Regelungen. Hier ist ein Besuch nur nach individueller ärztlicher Rücksprache möglich. Zudem gelten individuelle Ausnahmeregelungen in kritischen und besonderen Situationen wie z.B. Geburt, Besuch von Intensivpatienten sowie Patienten, die sich am Ende ihres Lebens befinden. In diesem Fall sind Besuche auch weiterhin außerhalb der offiziellen Besuchszeiten möglich.

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