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  • Mo., 03. Juni 2024, 12:35 Uhr
    HELFERKREIS ASYL WORMS E.V.: 460 Euro monatliche Asylbewerberleistungen

    Mit Erfolg in Mainz prozessiert

    Der Helferkreis Pro Asyl Worms präsentiert seine Forderung vor dem Wormser Sozialamt.


    Der Helferkreis Asyl Worms fordert 460 Euro für alle asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge, die alleinstehend in Wormser Flüchtlingsunterkünften wohnen. Der Verein begründet seine Forderung mit dem Beschluss des Mainzer Sozialgerichtes vom 30. April (Aktz S1 AY 3/23 ER). Demnach sind gemäß Helferkreis dem Kläger Asylbewerberleistungen entsprechend der Regelstufe 1 ohne weiteren Abzug in Höhe von 460 Euro monatlich zu zahlen.

    Zuvor hatte das Sozialamt Worms dem Kläger als alleinstehendem Bewohner einer Sammelunterkunft (Leistungsstufe 1) dessen monatliche Bezüge nach Angaben des Helferkreises um 47,75 Euro gekürzt. Das Sozialgericht Mainz habe dem jedoch nunmehr ein Ende bereitet: „Eine entsprechende Norm, die eine Kürzungsmöglichkeit vorsehen würde, existiert nicht.“ Die Stadt wurde zur Zahlung der außergerichtlichen Kosten verpflichtet.

    Im Zuge des Gerichtsbeschlusses sind dem Kläger für die Monate März bis einschließlich Juni nun die entsprechenden 460 Euro ausgezahlt worden.

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