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  • Mo., 12. Juli 2021, 08:57 Uhr
    Innenminister Lewentz: „Kriminellen Rocker-Strukturen stemmen wir uns entgegen“ / Schwere Delikte in der Vergangenheit

    Mit sofortiger Wirkung verboten

    Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz. Foto: MdI RLP/Torsten Silz


    Weniger als zwei Wochen hat es gedauert, bis die auch in Rheinland-Pfalz durchgeführten vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen gegen die Rockergruppierung „Bandidos MC Federation West Central“ in ein Verbot mündeten. Die bisherigen Erkenntnisse belegen, dass der Verein trotz seiner erklärten Selbstauflösung weiterhin existiert. Das Bundesinnenministerium hat die Rockergruppierung daher mit sofortiger Wirkung verboten.

    „Wer Parallelgesellschaften und rechtsfreie Räume schaffen will, muss mit der ganzen Härte des Rechtsstaates rechnen. Den kriminellen Strukturen der Rocker stemmen wir uns deutlich entgegen“, so Innenminister Lewentz. Bund und Länder arbeiteten im Sinne einer Null-Toleranz-Strategie seit Jahren eng zusammen.

    Umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen
    Die vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen hatten am 1. Juli auch in den Landkreisen Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz und Neuwied und unter Beteiligung von 180 Kräften der rheinland-pfälzischen Polizei stattgefunden. Es waren unter anderem IT-Geräte, Speichermedien, Bargeld und Gegenstände beschlagnahmt worden, die die Vereinszugehörigkeit dokumentierten. Die Durchsuchungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz umfassten sechs Objekte und fünf Betroffene. Auch in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Thüringen hatten Ermittlungsmaßnahmen stattgefunden.

    Der Gesamtverein sowie die 38 „Chapter“ als Teilorganisationen der Rockergruppierung sind ab sofort verboten und werden aufgelöst. Das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt und unterliegt der Einziehung. Von diesem Verbot sind nach Schätzungen des Bundeskriminalamts ungefähr 650 Rocker in Deutschland betroffen.

    Die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus. Wesensprägend für den Verein ist insbesondere dessen strafrechtswidrige Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Rockergruppierungen und anderen Organisationen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und (versuchten) Tötungsdelikten.

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