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  • Do., 14. April 2022, 09:12 Uhr
    ebwo: Sonderabfälle aus Wormser Privathaushalten werden am 26. April eingesammelt

    Mobile Schadstoffsammlung im April

    Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR (ebwo AöR) führt am Dienstag, dem 26. April, die nächste mobile Schadstoffsammlung im Bereich der Stadt Worms durch. Sonderabfälle können wieder in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an folgenden Standorten abgeben werden:

     

    • 7.40 bis 8.40 Uhr in Horchheim / Weinsheim; Postweg (Festplatz)

    • 9  bis 9.40 Uhr in Heppenheim; Dirmsteiner Weg / Alter Mühlweg

    • 10.15 bis 12 Uhr in Pfeddersheim; Grabenstraße (neben Schwimmbad)

    • 13  bis 16 Uhr in der Innenstadt; Alzeyer Straße (Stadionparkplatz)


     

    Wie bei Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten, insbesondere wird um das Tragen einer medizinischen Maske gebeten.

    Als Sonderabfälle gelten Abfälle, die besonders gesundheits- und umweltgefährdend sind wie beispielsweise Altöl, Akkus, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, quecksilberhaltige Thermometer, Farben, Säuren, Laugen, Beizen, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Waschmittel, Fleckenentferner und Imprägniermittel, Fotochemikalien, Klebstoff, Haushaltsreiniger, Lösungsmittel, Bremsflüssigkeiten, Kraftstoffe, Laborchemikalien, Ölfilter, ölverschmierte Betriebsmittel, PU-Schaumdosen, Spraydosen, Verdünner, Feuerlöscher, Propangaskartuschen und Campinggasflaschen (max. 5 kg).

    Zusätzlich zu den o.g. Sonderabfällen werden auch kleine Elektrogeräte angenommen. Größere Elektrogeräte sind weiterhin beim Wertstoffhof in der Bobenheimer Straße anzuliefern oder über die Hausratabfuhr anzumelden.

    Restentleerte Spraydosen und Farbeimer sind über die gelbe Tonne oder den gelben Wertstoffsack zu entsorgen. Eingetrocknete lösemittelfreie Wandfarben können über die Restabfalltonne entsorgt werden. Nicht angenommen werden bei den Sammlungen explosive Stoffe wie Munition und Feuerwerkskörper.

    Es wird darauf hingewiesen, dass von Wormser Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben nur Kleinmengen entgegengenommen werden, ggf. ist bei Aufforderung die Herkunft des Abfalles nachzuweisen.

    Es wird aus Sicherheitsgründen darum gebeten, die Sonderabfälle nicht einfach an den Sammelpunkten abzustellen. Die Sonderabfälle dürfen ausschließlich direkt dem Personal am Sonderabfallmobil übergeben werden. Das Abstellen der Sonderabfälle außerhalb der Sammlungszeiten gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.

     Die Abfallberatung der ebwo AöR steht bei Fragen unter Telefon 0 62 41/ 91 00 -70 oder -72 zur Verfügung.

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