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  • Di., 26. Juni 2018, 11:46 Uhr
    Kreis Alzey-Worms schreibt Nahverkehrsplan fort / Entwurf einsehen und Vorschläge einreichen

    Möglichkeiten der Mobilität im Landkreis optimieren

    Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, schreibt der Landkreis derzeit den geltenden Nahverkehrsplan (NVP) für den Zeitraum von 2018 bis 2023 fort. Der Entwurf kann unter www.nvp-alzey-worms.de eingesehen werden. Hier können auch bis zum 10. August 2018 Hinweise und Vorschläge eingereicht werden.


    Der Nahverkehrsplan gibt den Rahmen für die zukünftige Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vor. Einen besonderen Stellenwert nimmt hierbei die Festlegung der ausreichenden Verkehrsbedienung ein, die eine Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Planung, Finanzierung und den Betrieb von ÖPNV-Leistungen im Kreisgebiet darstellt.


    „Der demografische Wandel stellt die ÖPNV-Planung vor neue Herausforderungen. Einerseits wird es durch den Rückgang der Bevölkerungszahl immer schwieriger, eine angemessene Nachfrage für den ÖPNV zu bilden. Zudem ist durch die zunehmende Individualisierung von Freizeitaktivitäten, Arbeitsplatz- und Ausbildungsstandorten sowie von Einkaufsgewohnheiten eine Bündelung von Verkehrsströmen immer weniger  möglich“, erläutert Landrat Ernst Walter Görisch.


    Gleichwohl werde durch den demografischen Wandel und die damit verbundene Alterung der Bevölkerung eine engmaschige ÖPNV-Erschließung zunehmend wichtig, um durch die Gewährleistung eines Mobilitätsangebotes unabhängig vom Pkw-Besitz die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weiter zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund gewinne der ÖPNV als Baustein eines vielfältigen Mobilitätsangebotes zunehmend an Bedeutung. Der ÖPNV werde dabei als Schnittstelle zu anderen Verkehrsangeboten betrachtet.


    Handlungsfelder wie Mobilitätsmanagement, Verknüpfung des ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln und die Integration innovativer Verkehrsangebote wie Elektromobilität werden im NVP thematisiert und die dadurch entstehenden Potenziale für den ÖPNV erörtert.


    Einen Schwerpunkt des aktuellen Planes bildet der barrierefreie Ausbau der Haltestellen im Landkreis, welcher bis zum Jahr 2022 in allen Gemeinden gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei den zum Ausbau vorgeschlagenen Haltestellen wurden die geplanten Verkehrskonzepte der nächsten fünf Jahre berücksichtigt. Da die Baulastträger jedoch die Ortgemeinden und Städte sind, handelt es sich lediglich um eine Ausbauempfehlung des Landkreises. Sofern die Gemeinden dies wünschen, können auch über die Empfehlung des Nahverkehrsplanes hinausgehende Haltestellen ausgebaut werden.


     

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