Aus Protest gegen die Gesundheitspolitik behandelt ein Kinderarzt aus Oppenheim, wie in der Presse berichtet, seit Anfang Oktober nur noch Privatpatienten; die kassenärztliche Tätigkeit ist also niedergelegt worden. Zeitgleich haben allerdings die für gesetzlich versicherten Kinder verbleibenden Kinderärzte einen Aufnahmestopp.
Verzweifelte Eltern nähmen Fahrzeiten von bis zu 40 Minuten in Kauf, wenn sie denn nur aufgenommen werden würden, meldete sich daraufhin ein Wormser Kinderarzt medial zu Wort. Doch auch dessen eigene Praxiskapazitäten seien bereits vollkommen ausgeschöpft.
„Die Kassenärztliche Vereinigung hat einen Sicherstellungsauftrag der Versorgung, der hier offenkundig nur unzureichend erfüllt wird“, so Kathrin Anklam-Trapp in einer Eingabe an das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. In ihrem Schreiben hat die Abgeordnete darum gebeten, im Dialog mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nach Lösungen für Rhein-Selz zu suchen.
Die Bedenken der Eltern und der Abgeordneten teilt auch Staatssekretärin Nicole Steingaß. Aber: „Es gibt keine vertragsarztrechtliche Sanktion, wenn ein einzelner niedergelassener Arzt sich dazu entschließt, die Kassenzulassung zurückzugeben und keine gesetzlich versicherten Patienten mehr zu behandeln“, so die Staatssekretärin.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Region Mainz-Bingen, zu der die VG Rhein-Selz zählt, mit einem kinderärztlichen Versorgungsgrad von rund 111 Prozent derzeit zudem sogar bedarfsplanerisch überversorgt ist.
Unabhängig davon, dass der Sicherstellungsauftrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt, ist es der Landesregierung nach Angaben der Staatssekretärin wichtig, die kinder- und jugendärztliche Versorgung zu stärken.
Ihr zufolge habe man daher zum Januar 2024 die Kinder- und Jugendmedizin in die Landesförderung hausärztliche Versorgung aufgenommen. Hierin würden ergänzend zum Strukturfonds-Programm der KV in zusätzlichen Fördergebieten Niederlassungen, Zweigpraxen und die Anstellung von Ärzten gefördert. Darüber hinaus unterstütze Rheinland-Pfalz auch die ambulante Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin – aktuell durch eine finanzielle Zuwendung an die KV.
Obendrein wurde durch den Bundesgesetzgeber die Budgetierung der Honorare der Kinderärzte aufgehoben. Seit dem vergangenen Frühjahr werden alle Leistungen somit ohne Mengenbegrenzung voll vergütet. „Für Kinderarztpraxen wurde ein finanzieller Anreiz geschaffen, zusätzliche Patienten aufzunehmen“, verweist Steingaß abschließend auf eine weitere Maßnahme der Politik.
Eltern, deren Kind eine pädiatrische Behandlung benötigt, oder bei deren Kind eine U-Untersuchung ansteht, können sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter Telefon 116 117 wenden.