Musterbeispiel Integrationsbetrieb Friedhöfe der Stadt Worms
Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Anspruchs ist die Teilhabe am beruflichen Leben. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, die Menschen mit und ohne Behinderungen regulär beschäftigen. Dabei agieren sie wirtschaftlich und behaupten sich wie andere Unternehmen am Markt. Das Integrationsamt unterstützt die Unternehmen beispielsweise mit betriebswirtschaftlicher Beratung, finanziellen Leistungen für Aufbau, Erweiterung oder Modernisierung von neu zu gründenden oder bereits bestehenden Inklusionsbetrieben und fördert die Beschäftigung der Menschen mit Behinderungen durch dauerhafte Personalkostenzuschüsse.
Staatssekretär Fedor Ruhose und Matthias Rösch, Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, besuchten gemeinsam drei rheinland-pfälzische Inklusionsbetriebe, darunter auch den Integrationsbetrieb Friedhöfe der Stadt Worms (IBF). Im Wormser IBF, dem ersten Inklusionsbetrieb eines kommunalen Arbeitgebers in Rheinland-Pfalz, sind 16 Mitarbeitende in allen Bereichen der Friedhofspflege tätig. Da die Stadt Worms mehrere Stadtteilfriedhöfe besitzt sowie historisch bedeutende Grabflächen erhalten werden müssen, sind die Einsatzbereiche vielfältig.
Die Einblicke in die Praxis wie in der Nibelungstadt Worms zeigten positive Beispiele auf, wie Inklusion im Betrieb gelebt und die gleichberechtigte Teilhabe sowie Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird.
„Um das gleichberechtigte Miteinander behinderter und nichtbehinderter Menschen erreichen zu können, brauchen wir viele gute Beispiele. Diese zeigen, wie die Inklusion vorangetrieben werden kann und was alles möglich ist“, betonte Staatssekretär Fedor Ruhose. Die Gründung von Inklusionsbetrieben oder Inklusionsabteilungen biete für private und öffentliche Arbeitgeber außerdem zusätzliche Möglichkeiten bei der Personalauswahl, um alle verfügbaren Ressourcen zur Absicherung des Fachkräftebedarfs zu nutzen. „Inklusion ist keine Frage der politischen Korrektheit. Sie ist der Schlüssel zum Wachstum“, so Ruhose. Inklusion biete Betrieben viele Vorteile: „Arbeitgeber bekommen qualifizierte Fachkräfte, loyale Mitarbeitende und stärken ihre Arbeitgeberattraktivität. Das Unternehmen profitiert von einem verbesserten Betriebsklima – und nicht zuletzt auch von finanziellen Vorteilen. Inklusionsbetriebe, die einen besonders hohen Anteil von Menschen mit Behinderungen beschäftigen, leisten hier einen wichtigen Beitrag zu einer Gesellschaft, für die Inklusion kein Fremdwort ist“.
Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen ergänzte: „Inklusionsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich finde es immer wieder beeindruckend, wie in den Inklusionsbetrieben das Potenzial von Menschen mit Behinderungen sowohl persönlich als auch für den Betrieb deutlich wird.“