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  • Mo., 20. Dezember 2021, 15:20 Uhr
    ALZEY-WORMS: Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2022 bis 31. Januar einreichen

    Nachmelden ist nicht möglich






    Ab Montag, dem 3. Januar, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungs verfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 2. Mai.








    Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2022 gepflanzt werden sollen.










    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragt en Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. Eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche ist nicht mehr möglich.








    Die Fördersätze in 2022 lauten wie folgt:







    • Maßnahmen 31 und 41: 10.000 Euro/Hektar (Flachlagen)









    • Maßnahmen 32 und 42: 19.000 Euro/Hektar (Steil lagen)









    • Maßnahmen 34 und 44: 21.000   Euro/Hektar (Steilst - und Terrassenlagen)









    • Maßnahmen 33 und 43: 9.000 Euro/Hektar (Extensive Anlagen)









    • Maßnahme 51: 32.000 Euro/Hektar (Handarbeitsmauersteillagen)









    • Maßnahme 52 und 62: 6.000 Euro/Hektar (Nutzung gebrauchter Materialien)









    • Maßnahme 53: 24.000 Euro/Hektar (Neuanlage von Querterrassen)











    Ab 2022 kann der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden. Für die Pflanzung 2022 verbleibt bei allen Maßnahmen der Wechsel der Rebsorte, ab 2023 sind neue Maßnahmen geplant.












    Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektro- nisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.













    Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen unter https://mwvlw.rlp.de/de/the- men/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit. Es wird darum gebeten Anträge per Fax 06731/408 - 7092 oder per Post einzureichen - Eine Abgabe per E-Mail ist leider nicht möglich. Weitere Auskünfte  unter Telefon 06731/408 - 7068, - 7071, - 70 69 , - 707 0 , - 70 73 , - 7074 und - 7072  oder per E-Mail an landwirtschaft@alzey-worms.de










     





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