Nachdem es deutschland- und europaweit zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelbeständen gekommen ist, ordnet die Kreisverwaltung Alzey-Worms jetzt zur Vermeidung der Übertragung des Geflügelpestvirus die Aufstallung des Geflügels in Teilen des Landkreises und der Stadt Worms an. Wie das Veterinäramt mitteilt, dürfen in den als Risikogebiet zu betrachtenden Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie im Wormser Stadtteil Ibersheim Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in gegen Wildvögel allseitig dicht gesicherte Volieren gehalten