In Ergänzung zu der gestern aktualisierten und seit heute gültigen Allgemeinverfügung hat die Stadt Worms heute eine zweite Allgemeinverfügung für die Schulen und Kindertagesstätten beschlossen, die ab kommenden Montag, 19. April, gültig ist. Demnach wechseln alle Schulen wieder vom Präsenz- zum Distanzunterricht und bleiben für den Unterricht geschlossen. Die sonstigen Regelungen des § 12 der 18. CoBeLVO, insbesondere hinsichtlich der Notbetreuung und Prüfungen an den Schulen, bleiben davon unberührt. So dürfen Abiturprüfungen, sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen und Prüfungen für schulische Abschlüsse für Nichtschülerinnen und Nichtschüler sowie die