Am Sonntag, dem 14. März, findet bekanntlich die Landtagswahl statt. Allen im Wählerverzeichnis aufgeführten Stimmberechtigten wird bis zum 21. Februar eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Worms kann von den wahlberechtigten Bürgern in der Zeit vom 22. bis 26. Februar während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms, Zimmer 221 (2.OG), eingesehen werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Februar erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, dem 26. Februar, um 13 Uhr, bei der Wahldienststelle im Rathaus Einspruch einlegen. Alle Wahllokale