Wie die Stadt Worms mitteilt, müssen bis spätestens Sonntag, dem 21. Februar, alle Wahlberechtigten für die Landtagswahl am 14. März 2021 ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird allen Wahlberechtigten empfohlen, sich beim Briefwahlbüro im zweiten Obergeschoss des Rathauses, Zimmer 220, oder unter Telefon 06241/853-1006 zu vergewissern, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist, da ansonsten das Wahlrecht gegebenenfalls nicht ausgeübt werden kann. Wer seine Daten oder - mit entsprechender Begründung - die Daten anderer zur Wahl überprüfen will, hat dazu die Möglichkeit vom 22. bis 26. Februar im Briefwahlbüro durch Einsicht in das