Mi., 26. März 2014, 11:12 Uhr
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden gibt Zuständigkeit ab 4. April an den Zoll ab / Zollamt Ludwigshafen ist für Worms die nächstgelegene Kontaktstelle
Neue Ansprechpartner für Kfz-Steuer
Vom 4. April 2014 an übernehmen die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern.
Für die KFZ-Steuer im Bereich des Landkreises Alzey-Worms ist das Zollamt Mainz und für den Donnersbergkreis sowie die Stadt Worms das Zollamt Ludwigshafen nächstgelegene Kontaktstellen des Zolls.
Die Hauptzollämter sind ab diesem Zeitpunkt für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und somit die neuen Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Kraftfahrzeugsteuer.
Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen laufen wie gehabt
Bei den Zulassungsbehörden sind wie bisher An- und Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen vorzunehmen. Anträge auf Steuervergünstigungen, die bei der Zulassung des Fahrzeugs oder bei der nachträglichen Anerkennung eines PKW als schadstoffarm gestellt werden, sind ebenfalls wie bisher bei den Zulassungsbehörden zu stellen.
Auch Anträge sind an das jeweilige Hauptzollamt zu richten
Sonstige Anträge auf Steuervergünstigung (z. B. bei KFZ im Rahmen einer Schwerbehinderung), die bislang beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden, müssen in Rheinland-Pfalz ab dem 4. April dann an das für den jeweiligen Zulassungsbezirk zuständige Hauptzollamt gerichtet werden. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig.
Informationen zum jeweils neu zuständigen Hauptzollamt und seinen Kontaktstellen – gegliedert nach Landkreisen - finden sich unter www.zoll.de
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet seit Februar 2014 die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung unter Telefon 0351/44834-550 oder E-Mail: info.kraftst@zoll.de